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Diabetes in Kindergarten und Schule: Wie ist der Besuch problemlos möglich?

Wissenschaftliche Unterstützung: Dr. Katharina Warncke

Prinzipiell können Kinder mit Typ-1-Diabetes alles mitmachen, was andere Kinder tun – auch beim Sportunterricht. Sie sind genauso belastbar und leistungsfähig wie Kinder ohne Diabetes, wenn gewisse Regeln beachtet werden.

Es ist jedoch notwendig, dass Eltern mit dem Kindergarten oder der Schule über die Erkrankung offen sprechen. So sollten Eltern den pädagogischen Fachkräften zum Beispiel erklären, welche Anzeichen ihr Kind bei einer Unterzuckerung zeigt – dies kann von Kind zu Kind unterschiedlich sein. Wenn Erziehungs- und Lehrkräfte gut informiert sind, ist der Kindergarten- oder Schulbesuch problemlos möglich. Auch eine Schulung des Personals von Kita und Schule kann hilfreich sein.

Jüngere Kinder brauchen manchmal auch eine Unterstützung oder Erinnerung, zum Beispiel beim Blutzuckermessen und Insulinspritzen oder bei der Nahrungsaufnahme. 

Am Sportunterricht können und sollen Kinder mit Diabetes teilnehmen. Die Lehrkraft muss das Kind allerdings im Auge behalten, um bei Anzeichen für eine Unterzuckerung einzugreifen. Daneben muss das Kind jederzeit eine Übung beenden beziehungsweise während des Unterrichts essen und Blutzucker messen dürfen, wenn es sich nicht wohl fühlt.  

Arbeiten Eltern und Erziehungs- oder Lehrkraft gut zusammen, ist ein normaler Alltag in der Kindertagesstätte und Schule problemlos möglich. Dazu zählen auch besondere Aktivitäten wie Ausflüge oder Klassenfahrten. Im Vorfeld sollten die Eltern des Kindes allerdings über bestimmte Dinge wie die Art der Verpflegung oder den Grad der körperlichen Belastung während des Ausflugs informiert werden.

Im Rahmen des Projektes „Fit in Gesundheitsfragen“ werden Lerneinheiten und digitale Unterrichtsmaterialien entwickelt sowie Lehrerfortbildungen konzipiert und durchgeführt.

Die Inhalte des Projektes richten sich vor allem an Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler. Sie stehen Interessierten im Bereich "Schule und Bildung" frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung. 

Kinderreporter fragen nach: Rund um Diabetes Typ 1

Teil 1

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Teil 2

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Tipps für El­tern: Wie klap­pen Kin­der­gar­ten- und Schul­be­such pro­blem­los?

Typ-1-Diabetes bedeutet einen massiven Eingriff in das Leben des Kindes und in den Familienalltag. Umso wichtiger ist es für die Kinder, auch mit Diabetes ein möglichst normales Leben zu führen. Dazu gehört der Besuch eines normalen Kindergartens und einer normalen Schule. Der Besuch einer Sonderschule ist nur in extremen Ausnahmefällen vertretbar. Wichtig ist es, Erziehungs- und Lehrkräfte bei der Diabetes-Erkrankung mit einzubeziehen. Unter anderem folgende Maßnahmen können dabei für Sie als Eltern hilfreich sein:

  • Sprechen Sie mit Erziehungs- oder Lehrkräften über die Diabetes-Erkrankung ihres Kindes. Versorgen Sie die pädagogischen Fachkräfte mit Informationsmaterial.
     
  • Bereiten Sie auf Notfälle vor. Erklären Sie, was eine Unterzuckerung ist und welche Maßnahmen erforderlich sind.
  • Hinterlassen Sie unbedingt Ihre Telefonnummer, die der behandelnden ärztlichen Fachkraft und des nächstgelegenen Krankenhauses.
     
  • Bitten Sie ihr Diabetes-Team, die Erziehungs- oder Lehrkräfte zu schulen. Je umfassender diese über die Krankheit und den Umgang mit ihr vertraut sind, desto besser können sie Ihr Kind unterstützen.
     
  • Halten Sie schriftlich fest, dass Sie Erziehungs- oder Lehrkräfte für Behandlungsfehler nicht haftbar machen. Diese sind nicht zum Diabetes-Management verpflichtet. Sie helfen auf freiwilliger Basis.

Gut zu wissen:

Das strukturierte Schulungsprogramm DELFIN unterstützt Familien, den Diabetes Schritt für Schritt zu beherrschen. Die Materialien können beim Kirchheim-Verlag bestellt werden. 

  • Besprechen Sie Sonderregelungen: Ihr Kind darf jederzeit essen und trinken, Blutzucker messen oder sich Insulin verabreichen, auch im Unterricht und beim Sport.
     
  • Stimmen Sie mit der behandelnden ärztlichen Fachkraft ab, wie die Behandlung bei sportlicher Aktivität angepasst werden muss. Teilen Sie das der Aufsichtsperson mit.
     
  • Bei Ausflügen oder Klassenfahrten sollten Sie ebenfalls mit der ärztlichen Fachkraft und der mitreisenden Aufsichtsperson sprechen. So stellen Sie sicher, dass unterwegs der Blutzucker nicht unbeachtet bleibt.
     
  • Holen Sie sich Unterstützung. Ein ambulanter Pflegedienst beispielsweise hilft beim Blutzuckermessen und Insulinspritzen.

Für Schulprüfungen können Eltern im Ausnahmefall eine längere Bearbeitungszeit beantragen. Dies ist aber nur nötig, wenn durch das Blutzuckermessen und Spritzen ein wesentlicher Zeitnachteil entsteht. Wenn es während einer Klassenarbeit oder Prüfung zur Unterzuckerung kommt, sollte dies umgehend der Aufsicht gemeldet werden. In der Regel kann dieser sogenannte Nachteilsausgleich über das Diabetes-Team und die Schule beim Kultusministerium beantragt werden.

“Ich habe Diabetes Typ 1”

diabinfo.de bietet ein Dokument zum Download an, in das Sie die wichtigsten Informationen zu der Typ-1-Diabetes-Erkrankung Ihres Kindes eintragen können. Auch können Sie Notfall-Kontaktdaten und typische Symptome Ihres Kindes bei einer Unter- oder Überzuckerung notieren. Es kann der betreuenden Person übergeben werden.

Wel­che un­ter­stüt­zen­den Maß­nah­men gibt es?

Braucht das Kind Unterstützung bei Behandlungsmaßnahmen wie Blutzuckermessen und Insulinspritzen, können die Eltern einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Der behandelnde Facharzt oder die behandelnde Fachärztin stellt ein Rezept dafür aus. Der Pflegedienst wird über die Krankenversicherung beantragt, die in der Regel die Kosten übernimmt.

Ferner können die Eltern eine Kindergarten- oder Schulbegleitung beantragen. Sie kümmert sich den ganzen Kindergarten- oder Schultag um das Kind oder begleitet es auf Klassenfahrten. Diese sogenannte Eingliederungs- oder Integrationshilfe wird beim Sozialamt beantragt. Kinder mit Diabetes haben im Bedarfsfall einen Anspruch darauf. Das wurde durch Gerichtsentscheide festgestellt.

Alternativ können Eltern ein soziales Budget für die Hilfeleistung beantragen. Sie erhalten dann eine monatliche Geldleistung, mit der sie selbst eine Begleitperson beauftragen und bezahlen können.

Um Kinder mit Diabetes auf den Schulalltag und den Umgang mit ihrer Erkrankung vorzubereiten, ist die Teilnahme an Schulungen sinnvoll. Sie werden beispielsweise vom Diabetes-Team an Kinderkliniken durchgeführt.

Hier lesen Sie mehr zum Thema Diabetes und Recht!

Gut zu wis­sen:

Das Kinder- und Jugendkrankenhaus auf der Bult in Hannover bietet einen strukturierten 2-tägigen Schulungskurs „Fit für die Schule“ an.

Was soll­ten Er­zie­hungs- und Lehr­kräf­te in Kin­der­gar­ten und Schu­le be­ach­ten?

Kinder mit Typ-1-Diabetes sind genauso belastbar und nicht weniger leistungsfähig als gesunde Kinder. Sie sollten keine Sonderstellung einnehmen. In manchen Situationen, beispielsweise beim Sport, benötigen sie jedoch etwas mehr Aufmerksamkeit.

  • Kinder mit Diabetes dürfen am Sport teilnehmen, müssen aber vorher zusätzliche Kohlenhydrate einnehmen. Darauf müssen Sie oder die Sportlehrkraft achten.
  • Beachten Sie, dass auch ältere Kindergartenkinder aufgrund der möglichen Gefahren einer Unterzuckerung niemals allein nach Hause gehen sollten. Schulkinder mit einer Unterzuckerung dürfen Sie nicht ohne Begleitung nach Hause schicken.
     
  • Beachten Sie, dass die Kinder die mitgebrachten Nahrungsmittel zu bestimmten Zeiten essen. Sie sollten sie nicht mit anderen Kindern tauschen. Achten Sie auch darauf, dass das Kind keine Süßigkeiten nascht. Dadurch steigt der Blutzucker stark an. Wenn das Kind zusätzlich etwas gegessen oder getrunken hat, informieren Sie die Eltern darüber. Sie können dann die Insulindosis anpassen.

Gut zu wissen:

Weitere Informationen für Erziehungs- und Lehrkräfte sind auch bei der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrischer Diabetologen e. V. zu finden.

  • Körperliche Anstrengung oder unzureichende Nahrungsaufnahme kann zu einer Unterzuckerung (Hypoglykämie) führen. Bemerken Sie beispielsweise Schwitzen, Zittern, Reizbarkeit oder Verwirrtheit, können das erste Anzeichen dafür sein. Im schlimmsten Fall kann das Kind bewusstlos werden.
     
  • Das Kind muss bei einer Unterzuckerung beispielsweise eine bestimmte Menge Traubenzucker essen oder Fruchtsaft trinken. Beachten Sie, dass das Kind im Unterricht zu jedem Zeitpunkt essen oder trinken und seinen Blutzucker messen darf. Das gilt auch für den Sportunterricht. Kommt eine Unterzuckerung öfter vor, informieren Sie die Eltern.
     
  • Für Notfälle müssen Sie die Telefonnummer der Eltern, der behandelnden Diabetesfachkraft und des nächsten Krankenhauses kennen. Wird das Kind bewusstlos, rufen Sie den Notarzt. Informieren Sie ihn darüber, dass das Kind an Typ-1-Diabetes erkrankt ist und gerade eine schwere Unterzuckerung hat.
     
  • Im Notfall können auch medizinische Laien eine schwere Unterzuckerung, die mit Bewusstlosigkeit einhergeht, mit einem Glukagon-Spritzenset beenden. Lassen Sie sich den Einsatz einer Notfallspritze von den Eltern erklären. Danach sollten Sie dem Kind unbedingt Traubenzucker oder Fruchtsaft geben und die Eltern oder eine ärztliche Fachkraft verständigen.

Wer in­for­miert und schult Ki­tas und Schu­len zur Dia­be­tes-Er­kran­kung?

In erster Linie informieren die Eltern Erziehungs- und Lehrkräfte, was bei ihrem Kind mit Diabetes zu beachten ist.

Praxisnahe Schulungen durch Diabetes-Spezialisten können den pädagogischen Fach- und Lehrkräften Basiswissen zum Typ-1-Diabetes vermitteln. Sie geben Sicherheit im Umgang mit diabetischen Kindern. In Deutschland gibt es derzeit noch keine standardisierten Schulungen dieser Art und ihre Finanzierung ist nur unzureichend abgesichert.

Bislang führen beispielsweise Diabetes-Fachkräfte, Diabetes-Selbsthilfegruppen, Fachkräfte des Gesundheitsamtes oder die Eltern betroffener Kinder die Schulungen durch. Finanziert werden sie unter anderem von der Krankenkasse, dem Gesundheitsamt, der Einrichtung, den Eltern selbst oder anderen Kostenträgern.

Allerdings gibt es erste Bestrebungen, strukturierte Seminare in die Regelfortbildungen für Erziehungs- und Lehrkräfte aufzunehmen, beispielsweise in Rheinland-Pfalz.

Daneben gibt es Projekte von Selbsthilfegruppen wie „Diabetes in der Schule“, die Erziehungs- und Lehrkräfte über den Umgang mit Diabetes bei Kindern aufklären sollen.

Gut zu wissen:

Der Diabetikerbund Bayern bietet ein etwa 2-stündiges Schulungsprogramm für Erziehungs- und Lehrkräfte an (DiaFoPaed).

Im Rahmen des Projektes „DIAschulisch – Keine Angst vor Diabetes in Kita und Schule“ veranstaltet DBW Diabetiker Baden-Württemberg Workshops für Erziehungs- und Lehrkräfte.

Wer übernimmt die Verantwortung, wenn dem Kind etwas passiert?

Erziehungs- oder Lehrkräfte brauchen nicht zu befürchten, dass sie bei einer fehlerhaften Behandlungsmaßnahme zur Rechenschaft gezogen werden. Sie sind nicht verpflichtet, beispielsweise Injektionen vorzunehmen, können dies jedoch auf freiwilliger Basis machen.

Bei medizinischen Maßnahmen, die von den Eltern auf Kindergarten oder Schule übertragen werden, greifen die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Übernehmen die pädagogischen Fachkräfte medizinische Hilfsmaßnahmen, sollte eine schriftliche privatrechtliche Vereinbarung mit den Eltern abgeschlossen werden. Bei einer beispielsweise falsch durchgeführten Insulingabe haften weder Kindergarten und Schulträger, noch die fehlerhaft handelnde Person.

In einer Notfallsituation ist dies anders: Jede Person ist zur ersten Hilfe verpflichtet. Wer keine erste Hilfe leistet, macht sich strafbar. Ein diabetischer Notfall besteht zum Beispiel im Falle einer starken Unter- oder Überzuckerung.

Dür­fen Kin­der mit Dia­be­tes Typ 1 am Sport­un­ter­richt teil­neh­men?

Kinder mit Typ-1-Diabetes dürfen am Sportunterricht oder an Sportfesten teilnehmen. Auch hier sind sie genauso leistungsfähig wie gesunde Kinder. Die Bewegung senkt allerdings den Blutzucker. Die kleinen Patientinnen und Patienten müssen deshalb vorher ihre Insulindosis reduzieren oder zusätzliche Kohlenhydrate essen. Mit der behandelnden Diabetes-Fachkraft sollten die Eltern vorher abklären, wie die Behandlung beim Sport angepasst werden muss. Die Aufsichtsperson muss darüber Bescheid wissen und sollte für Notfälle immer Traubenzucker bereithalten.

Die Kinder dürfen den Sportunterricht unterbrechen, wenn sie es selbst für nötig halten. Sie sollten jederzeit während des Sports essen und trinken dürfen.

Wird der Sportunterricht unerwartet verlegt, müssen Kinder mit Typ-1-Diabetes vorher Gelegenheit haben, etwas zu essen. Dadurch beugen sie einer Unterzuckerung vor. Bei längeren Aktivitäten oder Wanderungen können kurze Pausen für zusätzliche Zwischenmahlzeiten nötig sein. Hier ist darauf zu achten, dass ausreichend Verpflegung, aber auch schnell resorbierbare zuckerhaltige Nahrungsmittel wie Gummibärchen oder Traubenzucker mitgenommen werden.

Bei Blutzuckerwerten über 250 mg/dl (13,9 mmol/l) ist auf Sportunterricht erst einmal zu verzichten. So hohe Werte deuten auf einen Insulinmangel hin, der die Blutzuckerwerte steigen lässt. Eine gefährliche Stoffwechselentgleisung kann die Folge sein. Was ist zu tun? Zunächst sollte ein Ketontest gemacht werden. Wenn dieser unauffällig ist und der Blutzucker im Verlauf sinkt, kann das Kind eventuell doch noch Sport machen. Für den Sportunterricht gibt es in der Regel individuelle Anweisungen für jedes Kind.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Typ-1-Diabetes und Sport!

Die Internationale Diabetes Föderation (IDF) Europa hat gemeinsam mit dem TSV Bayer 04 Leverkusen e.V. und weiteren europäischen Sportvereinen ein Handbuch zum Thema Typ-1-Diabetes und Sport entwickelt. Der Leitfaden "Diabetes mit Sport begegnen" richtet sich an Kinder mit Typ-1-Diabetes, deren Familien sowie Lehrkräfte und Betreuungspersonen und ist in verschiedenen Sprachen verfügbar.

Was muss bei Aus­flü­gen und Klas­sen­fahr­ten be­ach­tet wer­den?

Vorab sollten die Eltern ein Gespräch mit dem mitreisenden Lehrer oder der mitreisenden Lehrerin führen. Bei Klassenfahrten und Ausflügen brauchen Kinder mit Typ-1-Diabetes etwas mehr Aufmerksamkeit. Die Erziehungs- oder Lehrkraft sollte darauf achten, dass sie die Zeiten für Mahlzeiten und Insulininjektionen einhalten. Auch sollten Kinder mit Typ-1-Diabetes das mitgegebene Essen nicht mit Altersgenossen tauschen oder zu viele Süßigkeiten essen. Wichtig ist, dass die Aufsichtsperson immer einen Traubenzucker für den Notfall dabeihat.

Bei ungewohnten Aktivitäten, wie langen Wanderungen oder Skitagen, kann es sein, dass die Behandlung umgestellt werden muss. Der Tagesablauf sollte spätestens am Vortag mit Eltern und Kind abgesprochen werden. Insulindosis und Ernährung müssen darauf abgestimmt werden.

Bei jüngeren Kindern oder mehrtägigen Fahrten kann es ratsam sein, dass ein Elternteil als Begleitung dabei ist.

Gut zu wissen:

Kinder mit Diabetes haben im Bedarfsfall für die Teilnahme an Klassenfahrten oder am Schullandheim einen Anspruch auf eine Begleitperson. Menschen, die sich für Kinder mit Diabetes engagieren, finden Sie beispielsweise beim Programm FUGE.

In einem 10 minütigen E-Learning Modul von „Fit in Gesundheitsfragen“ kann sich die ganze Klasse gemeinsam mit der Frage „Klassenfahrt trotz Diabetes – geht das?“ auseinandersetzen. Das frei zugängliche und kostenlose Modul informiert über die Grundlagen von Typ-1-Diabetes und wie Sensormessung und Insulinpumpe funktionieren. Darüber hinaus werden die Anzeichen auf eine Unterzuckerung erklärt und wie bei einem Notfall Hilfe geleistet werden kann. So werden Soft-Skills wie Empathie und Rücksichtnahme auf spielerische Weise gestärkt.

Weiterführende Informationen für Lehr- und Erziehungskräfte

Praktische Downloads für den Schulalltag:

Weitere Artikel und Angebote bei diabinfo.de:

Hilfreiche Webseiten, Artikel und Informationsbroschüren:

Schulungsangebote:

Verschiedene Institutionen und Einrichtungen bieten Schulungen für Lehr- und Erziehungskräfte rund um Diabetes an. Im Folgenden finden Sie eine Liste mit Links. Bitte beachten Sie, dass diese keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.

Quellen:

Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Diabetologie: Kinder mit Diabetes im Kindergarten. 9. Auflage. 2019
Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Diabetologie: Kinder mit Diabetes in der Schule. 9. Auflage. 2019
Deutsche Diabetes Gesellschaft et al.: S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle des Diabetes mellitus im Kindes- und Jugendalter. Langfassung. 2015
Deutsche Diabetes Hilfe: Für Erzieher und Lehrer: Was in Kindergarten und Schule beachtet werden sollte. (Letzter Abruf: 15.10.2019)
Diabetes in der Schule: Rechte und Pflichten (Letzter Abruf: 15.10.2019)
Diabetes und Recht: Kinder mit Diabetes haben Anspruch auf Begleitperson in Schule und Kindergarten. (Letzter Abruf: 15.10.2019)
Gutzweiler, R. F. et al.: Evaluation eines Pilotprojekts zur strukturierten Fortbildung pädagogischer Fach- und Lehrkräfte im Umgang mit Typ-1-Diabetes bei Kindern und Jugendlichen. In Diabetologie, 2019, 14: 124-131
Stand: 02.08.2021