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Diabetischer Fuß: Neuer Fuß-Pass unterstützt bei der Patientenaufklärung

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat einen ‚Fuß-Pass‘ entwickelt, der in den Diabetes-Pass eingelegt werden kann und das Risiko für Komplikationen des diabetischen Fußsyndroms durch ein Ampelsystem deutlich macht. Ziel ist, bei hohem Risiko die engmaschige Fuß-Untersuchung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen, und diese über ihr Recht aufzuklären, vor einer Amputation eine 2. ärztliche Meinung einzuholen. Unnötige Amputationen könnten so verhindert werden.

Das diabetische Fußsyndrom verursacht jährlich rund 40.000 Amputationen in Deutschland. Etwa die Hälfte könnte durch vorbeugende Maßnahmen und alternative medizinische Therapien begrenzt oder gar verhindert werden.

Recht auf zweite Meinung vor Amputation

Im April 2020 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) deshalb, dass sich gesetzlich Versicherte mit einem diabetischen Fußsyndrom vor einer Amputation eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen können, um die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs zu prüfen.

Der neue Fuß-Pass soll die behandelnden Ärztinnen und Ärzte in der Aufklärung ihrer Patientinnen und Patienten unterstützen. Er kann in den 3 Ampel-Farben (grün, gelb, rot) ausgegeben werden:

  • Liegt ein geringes Risiko für ein diabetisches Fußsyndrom vor, erhält der Patient oder die Patientin einen grünen Pass. Dieser fordert zu jährlichen Kontrolluntersuchungen der Füße auf.
  • Der gelbe Pass bescheinigt ein mittleres Risiko. Die Trägerinnen und Träger sind aufgerufen, halbjährliche Kontrolluntersuchungen und vorbeugende Maßnahmen wie Fußpflege in Anspruch zu nehmen.
  • Die Gruppe mit dem höchsten Risiko für Komplikationen des diabetischen Fußsyndroms erhält den roten Pass. Diese Patientinnen und Patienten sollten vierteljährlich ärztliche Untersuchungen anstreben. Sie werden aufgeklärt über ihr Recht, vor einer operativen Maßnahme oder Amputation der unteren Extremitäten eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen.

Schwieriger ist die Situation, wenn eine Patientin oder ein Patient aufgrund von akutem Handlungsbedarf ins Krankenhaus eingeliefert wird. Stationär greift das G-BA-Zweitmeinungsverfahren nicht. Steht eine große, sogenannte Major-Amputation an, ist die Zeit zu knapp, um ärztliche Expertise außerhalb des jeweiligen Krankenhauses zu bemühen.

Telemedizin als Option 

Ein möglicher Lösungsansatz hierfür – besonders auch in ländlichen Regionen – wäre die Einberufung eines telemedizinischen Zweitmeinungskonsils, so die DDG. Hilfreich sei in jedem Fall, wenn die Patientinnen und Patienten ihre Rechte kennen und einfordern, um auch im stationären Bereich eine verbesserte Versorgung zu gewährleisten.

Ärztinnen und Ärzte können den neuen Fuß-Pass kostenlos per E-Mail unter diabetesfusspassnoSp@m@ddg.info bestellen.

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Quelle:
Deutsche Diabetes Gesellschaft: Awareness-Kampagne gegen unnötige Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom. Neuer „Fuß-Pass“ der DDG soll Informationslücken in der Versorgung schließen. Pressemitteilung vom 23.07.2020 (Letzter Abruf: 23.07.2020)