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Straßenverkehr

Diese Regeln gibt es: Autofahren mit Diabetes

Was ist erlaubt und was ist nicht erlaubt, wenn es ums Autofahren mit Diabetes geht? Wir klären auf. Lesen Sie hier das Wichtigste zusammengefasst und informieren Sie sich in unserem aktualisierten Artikel zum Thema Diabetes und Straßenverkehr.

 

Darf man mit Diabetes Auto fahren?

Fakt ist, dass eine starke Unter- oder Überzuckerung zu einem Unfall führen kann. Aus diesem Grund gibt es bestimmte Regelungen für Menschen mit Diabetes. Je nach Diabetesform, Diabetes-Therapie und Stoffwechseleinstellung ist das Risiko bei den einen höher als bei den anderen.

Bei privaten Autofahrten gilt: Ob eine Fahrtauglichkeitsprüfung mit verkehrsmedizinischer Begutachtung erforderlich ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Besteht aus ärztlicher Sicht keine Notwendigkeit, ist in der Regel keine offizielle Begutachtung erforderlich.

Anders sieht es aus, wenn man beruflich ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrzeug der Führerscheingruppe 2 führen möchte. Dann können regelmäßige verkehrsmedizinische Begutachtungen verpflichtend werden.

Letztlich liegt es aber im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde zu entscheiden, ob eine Begutachtung erforderlich ist. Wann das beispielsweise der Fall sein kann, lesen Sie in unserem umfassenden Artikel rund ums Autofahren mit Diabetes.

 

Gut zu wissen: Tipps für den Straßenverkehr

  • Setzen Sie sich nur bei stabilen Blutzuckerwerten hinter das Steuer.
  • Unterbrechen Sie die Fahrt sofort, wenn Sie Symptome einer Unter- oder Überzuckerung spüren.
  • Halten Sie schnell wirkende Kohlenhydrate griffbereit.
  • Kontrollieren Sie während längerer Fahrten regelmäßig den Blutzucker. Aber Vorsicht: Blutzuckermessungen oder das Nutzen von kontinuierlichen Glukosemesssystemen (CGM-Geräten) während der Fahrt sind nicht erlaubt.

 

Und was ist, wenn ein Unfall passiert?

Sie sind der Polizei gegenüber nur verpflichtet Ihre Personalien anzugeben. Bevor Sie weitere Angaben machen, sollten Sie sich erst von einer Anwältin oder einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.

Dokumentieren Sie die Blutzuckermessungen vor dem Unfall. Bei Bedarf können Sie diese dann nachweisen.

Sie sind nicht verpflichtet, bereits bei einem Unfall eine verkehrsmedizinische Begutachtung nachzuweisen, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihre Fahreignung nicht eingeschränkt hat oder der Diabetes erst kürzlich diagnostiziert wurde.

 

Zum Artikel „Darf man mit Diabetes Auto fahren?“

 

Quellen:

Deutsche Diabetes Gesellschaft: Patientenleitlinie Diabetes und Straßenverkehr. 1. Auflage. 2019 Deutsche Diabetes Gesellschaft: S2e-Leitlinie Diabetes und Straßenverkehr. Langfassung. 1. Auflage. 2017
Deutsche Diabetes Gesellschaft: Empfehlungen für Kraftfahrer mit Diabetes unter Behandlung mit Sulfonylharnstoffen und/oder Insulin. Anhang M. 2017
Ebert, O. et al.: Diabetes und Straßenverkehr. In: Diabetologie, 2022, 18: 184-197