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Im Straßenverkehr mit Diabetes mellitus

Wissenschaftliche Unterstützung: Dr. Kurt Rinnert, RA Oliver Ebert

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen ausschließlich Personen am Straßenverkehr teilnehmen, die aufgrund ihrer körperlichen und seelischen Verfassung sowie ihrer Persönlichkeit keine Gefahr für die eigene Person und für die anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Straßenverkehr darstellen.

Vor diesem Hintergrund ist bei Menschen mit Diabetes eine Einschätzung der Fahrtauglichkeit beziehungsweise Fahreignung durch eine Ärztin oder einen Arzt notwendig. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine Gefahr für die eigene Person sowie für die anderen Straßenverkehr-Teilnehmenden besteht.

Nachfolgend finden Sie eine Checkliste zum Thema "Diabetes und Straßenverkehr".

Ausschlaggebend sind immer eine gute Blutglukoseeinstellung und ein sicherer, geschulter Umgang der Patientin oder des Patienten mit der Diabetes-Erkrankung. Eine plötzlich auftretende Unterzuckerung ist das größte Risiko im Straßenverkehr bei Menschen mit Diabetes. Dieses Risiko gilt es so gering wie möglich zu halten.

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) empfiehlt, Patientinnen und Patienten, die am Straßenverkehr teilnehmen, regelmäßig über

  • das Hypoglykämierisiko ihrer Diabetes-Therapie,
  • mögliche Auswirkungen der Erkrankung auf die Fahrsicherheit (Hyperglykämien und Folgeerkrankungen) sowie
  • geeignete Verhaltensmaßnahmen zur Risikominimierung

aufzuklären und nach dem Auftreten von Hypoglykämien und/oder Fahrauffälligkeiten im Straßenverkehr zu befragen.


Verkehrsmedizinisches Gutachten

Für das verkehrsmedizinische Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde sind die folgenden Aspekte zur Diabetes-Erkrankung ausschlaggebend:

  • Vorliegen von gesundheitlichen Einschränkungen (diabetische Begleit- und Folgeerkrankungen), die die Fahrtauglichkeit beeinflussen
  • Auftreten von schweren Unterzuckerungen in der Vergangenheit (speziell in den letzten 12 Monaten)
  • Rechtzeitiges Wahrnehmen von Unterzuckerungen und adäquate Reaktion

 

Zusätzlich wird beurteilt, ob die Patientin oder der Patient

  • die Blutglukose-Selbstmessungen und Dokumentation des Stoffwechselverlaufs korrekt und in einem geeigneten Umfang durchführt,
  • eine geeignete Diabetes-Schulung nachweisen kann,
  • ihre/seine Diabetes-Therapie fachgerecht und sicher durchführt und
  • eine Aufklärung bezüglich der besonderen Risiken einer Hypoglykämie im Straßenverkehr erhalten hat.

 

Das Gutachten wird in der Regel von einer oder einem anerkannten verkehrsmedizinischen Gutachterin beziehungsweise Gutachter erstellt. Um die Objektivität zu gewährleisten, darf das Gutachten nicht von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt erstellt werden. Qualifizierte Fachkräfte sind über die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) sowie die Internetseiten der Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen zu finden.


Checkliste Diabetes und Straßenverkehr

Die Checkliste ist zur gemeinsamen Durchsicht und späteren Ausgabe an die Patientin beziehungsweise den Patienten vorgesehen.

Quellen:

Bundesanstalt für Straßenwesen et al.: Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahreignung. 2022
Deutsche Diabetes Gesellschaft: Patientenleitlinie Diabetes und Straßenverkehr. 1. Auflage. 2019
Deutsche Diabetes Gesellschaft: S2e-Leitlinie Diabetes und Straßenverkehr. Langfassung. 1. Auflage. 2017
Deutsche Diabetes Gesellschaft: Empfehlungen für Kraftfahrer mit Diabetes unter Behandlung mit Sulfonylharnstoffen und/oder Insulin. Anhang M. 2017
Ebert, O. et al.: Diabetes und Straßenverkehr. In: Diabetologie, 2022, 18: 184-197
Schubert, W. et al. (Hrsg.) (2018): Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung: Kommentar. 3. Auflage. Kirschbaum Verlag, Bonn, ISBN: 9783781218437
Stand: 03.11.2023