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Ein gemeinsames Angebot von Helmholtz Munich, des Deutschen Diabetes-Zentrums und des Deutschen Zentrums für Diabetesforschung

Diabetes in Kindergarten und Schule: Was gilt es zu beachten?

Wissenschaftliche Unterstützung: PD Dr. Simone von Sengbusch, Sarah Biester, PD Dr. Heike Saßmann

Grundsätzlich können Kinder mit Typ-1-Diabetes alles mitmachen, was andere Kinder tun. Sie sind genauso belastbar und leistungsfähig wie Kinder ohne Diabetes, wenn die Insulintherapie gewissenhaft durchgeführt wird. 

Es ist notwendig, dass Eltern mit dem Kindergarten oder der Schule offen über die Erkrankung sprechen. Je jünger die Kinder sind, umso mehr benötigen sie Unterstützung bei der Therapiedurchführung. Je älter sie werden, umso selbstständiger sind sie auch.  

Ein großer Anteil aller an Typ-1-Diabetes erkrankten Kinder nutzt heute bereits eine Insulinpumpe, die viele Schritte der Insulintherapie automatisch durchführt. Ein kleines Messgerät mit Sensor – ein System zur kontinuierlichen Glukosemessung, kurz CGM-System – misst kontinuierlich den Zucker (Glukose) im Gewebe und sendet den Wert an die Insulinpumpe oder eine Steuerungs-App. So kann eine Software die Insulinabgabe ganz genau steuern. Bei zu hohen oder zu niedrigen Glukosewerten korrigiert die Insulinpumpe automatisch. Das CGM-System gibt zudem eine Warnmeldung ab, wenn die Werte dennoch zu niedrig oder zu hoch sind. Bei Mahlzeiten muss dem System die Menge der Kohlenhydrate mitgeteilt werden, die das Kind essen wird. Beim Sport benötigt der Körper viel Energie. Daher verfügen alle Systeme über eine Einstellung, um die Therapie dem erhöhten Bedarf entsprechend anzupassen. 

Kleinkinder mit Typ-1-Diabetes sind vollständig auf die Hilfe ihrer Eltern oder geschulter Erwachsener angewiesen. Fast alle Kleinkinder erhalten das Insulin über eine automatisierte Insulinpumpe, die für die Eltern und für erwachsene Betreuungspersonen nach einer kurzen Schulung leicht zu bedienen ist.  

Grundschulkinder der Klasse 1 und 2 benötigen oftmals kontinuierliche Unterstützung und Anleitung in der Nutzung ihrer automatisierten Insulinpumpe, da sie noch nicht sinnverstehend lesen und komplexe Entscheidungen treffen können. 

Ältere Grundschulkinder der Klasse 3 und 4 können unter Aufsicht mit der Zeit weitere Bedienschritte selbst übernehmen.   

Kinder in der weiterführenden Schule sind oft schon sehr selbstständig im Umgang mit ihrer Insulinpumpe. 

Am Sportunterricht können und sollen Kinder mit Diabetes teilnehmen. Bei Unwohlsein oder einer Warnmeldung des Glukosesensors für zu hohe oder zu niedrige Glukosewerte müssen die Kinder eine Pause machen und die Werte kontrollieren. Sind die Werte zu hoch, müssen sie Insulin zur Korrektur abgeben. Sind die Werte zu niedrig, ist es wichtig, dass die Kinder schnell wirksame Kohlenhydrate aufnehmen, zum Beispiel in Form von Fruchtsaft oder Traubenzucker.  

Arbeiten Eltern und Erziehungs- oder Lehrkraft gut zusammen, ist ein normaler Alltag in Kindergarten und Schule gut möglich. Dazu zählen auch besondere Aktivitäten wie Ausflüge oder Klassenfahrten. Im Vorfeld sollten sich die Eltern des Kindes allerdings über bestimmte Dinge wie die Art der Verpflegung oder den Grad der körperlichen Belastung während des Ausflugs informieren. Bei jüngeren Schulkindern ist im Regelfall eine Begleitung durch die Eltern oder eine geschulte Person nötig. 



1. Tipps für Eltern: Wie gelingt die Betreuung eines jüngeren Kindes mit Diabetes in Kindergarten und Schule?

Typ-1-Diabetes bedeutet einen erheblichen Einschnitt in das Leben des Kindes und in den Familienalltag. Umso wichtiger ist es für die Kinder mit Diabetes, weiterhin an allen wichtigen Lebensbereichen und Aktivitäten teilhaben zu können. Dazu gehört der Besuch eines Kindergartens und der Schule. Erziehungs- und Lehrkräfte sollen bei der Diabetes-Erkrankung mit einbezogen werden. Unter anderem können dabei folgende Maßnahmen für Sie als Eltern hilfreich sein: 

  • Sprechen Sie mit den Erziehungs- oder Lehrkräften über die Diabetes-Erkrankung Ihres Kindes. Versorgen Sie die pädagogischen Fachkräfte mit Informationsmaterial.  
  • Falls Ihr Kind ein Gerät zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) trägt, erklären Sie den Erziehungs- oder Lehrkräften, was bei eventuell ausgelösten Alarmen zu beachten ist. Gehen Sie auf die Notwendigkeit des Auslesens mit einem Smartphone oder einem anderen Empfangsgerät ein.
  • Trägt Ihr Kind eine Insulinpumpe oder ein Closed-Loop-System, klären Sie das Personal des Kindergartens oder der Schule auch über die relevanten Punkte der Handhabung auf.  
  • Notfälle, zum Beispiel eine schwere Unterzuckerung, bei der ein Kind Hilfe benötigt, sind durch die moderne Diabetes-Technologie selten geworden. Erklären Sie Erziehungs- und Lehrkräften dennoch, wie sie sich bei einem Diabetes-Notfall verhalten sollten. Informationen zum Verhalten in Notfällen finden Sie hier. 
  • Hinterlassen Sie unbedingt Ihre Telefonnummer, die der behandelnden Kinderdiabetologin oder des behandelnden Kinderdiabetologen beziehungsweise des Diabetes-Teams und des nächstgelegenen Krankenhauses. 
  • Bitten Sie Ihr Diabetes-Team, die Erziehungs- oder Lehrkräfte zu schulen. Je umfassender diese mit der Krankheit und dem Umgang mit ihr vertraut sind, desto besser können sie Ihr Kind unterstützen. Wenn Ihr Diabetes-Team keine Schulung in der Klinik oder in Kita/Grundschule anbieten kann, wenden Sie sich an überregional tätige Schulungsorganisationen. Zum Beispiel bietet die Stiftung Dianiño kostenlose Schulungen für Lehr-, Erziehungs- oder Betreuungspersonal an.
  • Erziehungs- oder Lehrkräfte sind nicht zur Übernahme des Diabetes-Managements verpflichtet. Sie helfen auf freiwilliger Basis. 

Gut zu wissen:

Die Deutsche Gesellschaft für pädiatrische und adoleszente Endokrinologie und Diabetologie (DGPAED) e.V. bietet auf ihrer Webseite Informationen für Familien sowie Lehr- und Erziehungskräfte zur Frage der Haftung bei der Gabe von Medikamenten in Schule oder Kita an.

  • Besprechen Sie Sonderregelungen: Ihr Kind darf jederzeit essen und trinken, das CGM-System auslesen oder den Blutzucker messen und/oder sich Insulin verabreichen, auch im Unterricht und beim Sport. Außerdem darf es ein Smartphone, etwa zum Empfang von Sensordaten, zur Nutzung einer Insulinpumpe und zur Rücksprache mit den Eltern bei Problemen nutzen. 
  • Stimmen Sie mit dem behandelnden Diabetes-Team ab, wie die Behandlung bei sportlicher Aktivität angepasst werden muss. Teilen Sie dies der Aufsichtsperson mit. 
  • Über Ausflüge oder Klassenfahrten sollten Sie ebenfalls mit dem Diabetes-Team und der mitreisenden Aufsichtsperson sprechen. So stellen Sie sicher, dass unterwegs der Blutzucker nicht unbeachtet bleibt. 
  • Holen Sie sich Unterstützung: Ein ambulanter Pflegedienst kann bei der Insulinberechnung und -abgabe bei Mahlzeiten helfen und diese durchführen. Wenn mehr Unterstützung und eine kontinuierliche Überwachung nötig sind, zum Beispiel bei Kleinkindern oder jungen Grundschulkindern, ist oft eine Einzelbegleitung (Kita- oder Schulbegleitung) notwendig. 

“Ich habe Diabetes Typ 1”

diabinfo.de bietet ein Dokument zum Download an, in das Sie die wichtigsten Informationen zu der Typ-1-Diabetes-Erkrankung Ihres Kindes eintragen können. Auch können Sie Notfall-Kontaktdaten und typische Symptome Ihres Kindes bei einer Unter- oder Überzuckerung notieren. Es kann der betreuenden Person übergeben werden.


2. Welche unterstützenden Maßnahmen gibt es?

Dank der rasanten technologischen Fortschritte im Diabetes-Management der letzten Jahre, insbesondere der kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) oder der automatisierten Insulindosierung (AID), hat sich die Selbstständigkeit vieler Kinder erheblich verbessert. Daher kann inzwischen die Mehrheit der älteren Kinder mit Diabetes nach Ende der Grundschulzeit ihren Schulalltag ohne externe Unterstützung bewältigen. Fachleute raten dazu, Kinder ihrer Entwicklung entsprechend altersangemessen an ein selbstständiges Diabetes-Management heranzuführen. Eine Begleitung sollte daher immer nur so lange erfolgen, wie sie notwendig ist, um langfristig eine eigenständige Bewältigung des Alltags zu ermöglichen. 

Gut zu wissen:

Um Kinder bestmöglich auf den Schulalltag vorzubereiten, ist die Teilnahme an speziellen Schulungen sinnvoll. Kinder mit Typ-1-Diabetes werden meist in einer Spezialsprechstunde an einer Kinderklinik oder einer Kinderarztpraxis mit Diabetes-Schwerpunkt behandelt. Fragen Sie hier nach den Schulungskursen „Fit für die Schule”. 

Wenn die Kita oder die Grundschule kein eigenes Personal für die Betreuung chronisch kranker Kinder haben, ist oft die Hilfe eines Pflegedienstes oder eine Einzelbetreuung notwendig. Häufig besteht seitens der Kita die Auflage, dass eine Aufnahme des Kindes nur mit einer Einzelbetreuung möglich ist. Jugendliche benötigen dagegen nur selten Hilfe bei der Durchführung der Insulintherapie in der Schulzeit. Wird eine externe Unterstützung benötigt, liegt es in der Verantwortung der Eltern, in Abstimmung mit den zuständigen Trägern eine geeignete Lösung für die Betreuung zu finden.

diabinfo-Podcast Die "Schulkrankenschwester": Unterstützung in der Schule (Karen Kreutz-Dombrofski)

Im diabinfo-Podcast berichtet die Schulgesundheitsfachkraft Karen Kreutz-Dombrofski über ihren Alltag und ihre Aufgaben an der Schule.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Begleitung im Kindergarten- und Schulalltag. Beispielsweise können die Eltern einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, der das Kind bei der Behandlung des Diabetes unterstützt. Der behandelnde Facharzt oder die behandelnde Fachärztin stellt eine entsprechende Verordnung dafür aus. Der Pflegedienst wird über die Krankenversicherung beantragt. Diese übernimmt die Kosten, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dabei gilt es zu beachten, dass nicht alle Pflegedienste mit der Versorgung von Kindern mit automatisierten Insulinpumpen vertraut sind. 

Ferner können die Eltern eine Kindergarten- oder Schulbegleitung als sogenannte Eingliederungs- oder Integrationshilfe beantragen. Je nach Bundesland kann der Kostenträger die Krankenkasse, das Sozialamt oder die Eingliederungshilfe sein, manchmal auch mehrere Träger gemeinsam. Aktuelle Urteile der Sozialgerichte deuten darauf hin, dass bei vorrangigem Diabetes zunehmend die Krankenkasse als zuständiger Träger benannt wird. Es empfiehlt sich, den Antrag vorab mit dem Diabetes-Team zu besprechen. In einigen Bundesländern existieren auch sogenannte „Poolmodelle“. Dabei erhält die Schule zusätzliche Betreuungsstunden vom Kostenträger (zum Beispiel dem Land) für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf und stellt entsprechendes Personal ein. Diese Personen betreuen gleich mehrere Kinder. Dies ist ein großer Vorteil, da so Krankheitsausfälle kompensiert werden können. 

Die Kindergarten- oder Schulbegleitung, auch Integrationskraft, Pool-Mitarbeiterin oder Mitarbeiter oder Assistenzkraft genannt – kümmert sich in dem bewilligten Stundenumfang während der Kindergarten- oder Schultage um das Kind: Sie führt die Therapie durch, leitet das junge Schulkind im Verlauf Schritt für Schritt an oder begleitet es, wenn möglich, auch auf Klassenfahrten.  

Grundschulkinder sowie Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 mit Typ-1-Diabetes benötigen auf Klassenfahrten eine Begleitung. Solche Fahrten sind besondere Höhepunkte im Schulalltag: Von der Anreise mit dem Zug oder Bus, der Unterbringung in Mehrbettzimmern und dem gemeinsamen Essen in einer Jugendherberge bis hin zu Aktivitäten wie Klettertouren oder Wattwanderungen – all das sind für stoffwechselgesunde Kinder spannende Erlebnisse. Für Kinder mit Diabetes hingegen bedeuten die veränderten Bewegungs- und Ernährungsgewohnheiten eine Herausforderung für ihre Therapie. Sie benötigen Unterstützung, beispielsweise beim Wechseln des Sensors oder des Katheters der Insulinpumpe. Daher ist eine Begleitung durch ein Elternteil oder eine geschulte Betreuungsperson nötig. Die Kosten hierfür können teilweise von der Krankenkasse oder über die Eingliederungshilfe übernommen werden.   

In der Praxis kommt es nicht selten zu Verzögerungen oder Ablehnungen der Anträge auf Hilfen für den Besuch von Kita und Schule, weil die Zuständigkeiten zwischen den Krankenkassen und den Trägern der Eingliederungshilfe nicht eindeutig geklärt sind. Daher ist eine Beratung zu diesen Themen durch ein Kinderdiabetes-Team, welches die Bedingungen im Einzugsgebiet kennt, sehr wichtig.  

Gut zu wissen:

Wenden Sie sich bei sozialrechtlichen Fragen an Ihr Diabetes-Team oder zum Beispiel an die Deutsche Diabetes Föderation (DDF). Deren ehrenamtlich tätigen Sozialreferentinnen und Sozialreferenten können im Umgang mit Krankenkassen und Behörden unterstützen und Auskunft geben

Alternativ können Eltern ein „persönliches Budget“ für die Hilfeleistung beantragen. Sie erhalten dann eine monatliche Geldleistung, mit der sie selbst eine geeignete Begleitperson beauftragen und bezahlen können. Vor einem Antrag auf ein persönliches Budget wird eine Beratung empfohlen, etwa bei Organisationen für Menschen mit Behinderung. 

Für Schulprüfungen wie Klassenarbeiten oder mündliche Prüfungen können Eltern eine längere Bearbeitungszeit, einen sogenannten Nachteilsausgleich, beantragen. Dies ist jedoch nur erforderlich, wenn im Falle einer Unterzuckerung mit einer auftretenden Denkstörung und deren Behandlung ein wesentlicher Zeitnachteil entsteht. Wenn es während einer Klassenarbeit oder Prüfung zur Unterzuckerung kommt, sollte dies umgehend der Aufsicht gemeldet werden. In der Regel kann der Nachteilsausgleich direkt bei der Schulleitung mit einem kurzen Begleitschreiben des Diabetes-Teams oder auch direkt beim Kultusministerium beantragt werden. 

Hier lesen Sie mehr zum Thema Diabetes und Recht!


3. Was soll­ten Er­zie­hungs- und Lehr­kräf­te in Kin­der­gar­ten und Schu­le be­ach­ten?

Toben im Kindergarten / Schulsport 

Kinder mit Typ-1-Diabetes sind genauso belastbar und leistungsfähig wie stoffwechselgesunde Kinder. Allerdings erfordert Sport durch den erhöhten Energiebedarf eine Anpassung der Insulintherapie und zusätzlich bei Bedarf das Essen oder Trinken von kohlenhydrathaltigen Lebensmitteln.  

  • Kinder mit Typ-1-Diabetes dürfen am Schulsport teilnehmen, müssen dabei aber jederzeit Zugriff zu kohlenhydrathaltigen Lebensmitteln wie Saft oder Traubenzucker haben. Sie werden geschult, ihren Glukosespiegel (Zuckerspiegel) vor dem Sport zu prüfen und ihre Therapie entsprechend anzupassen. Sportlehrkräfte sollten Kinder mit Diabetes daher vor dem Sport fragen, ob eine solche Kontrolle und Anpassung erfolgt ist. Eltern sollten die Lehrkräfte darüber informieren und bei der Vorbereitung unterstützen. 
  • Wenn Kinder im Kita-Alter draußen toben oder Trampolin springen, entspricht dies der Aktivität beim Schulsport des Schulkindes. Für ein Kleinkind gelten dieselben Regeln, allerdings müssen hier geschulte Erwachsene die Therapie anpassen und dem Kind gegebenenfalls vorab etwas Saft oder Traubenzucker geben.  
  • Körperliche Anstrengung oder eine unzureichende Nahrungsaufnahme können zu einer Unterzuckerung führen. Das Kind benötigt dann sofort schnell wirksame Kohlenhydrate (Saft oder Traubenzucker). Ein Vorrat sollte immer in der Schulklasse und in der Sporthalle deponiert sein. Zudem sollte das Kind schnell wirksame Kohlenhydrate bei sich tragen, aber auch die Lehrkräfte sollten etwas Traubenzucker zur Verfügung haben, wenn die Kinder zum Beispiel außerhalb der Schule Sport treiben. 
  • In sehr seltenen Fällen kann es zu einer schweren Unterzuckerung kommen, bei der sich das Kind nicht mehr selbst helfen kann. Für diese seltenen Fälle sollten (Sport-)Lehrkräfte ein Notfallmedikament (Glukagon als Nasenspray oder Notfallinjektion) für medizinische Laien griffbereit haben. Die Eltern sollten den Lehrkräften zeigen, wie dieses Notfallmedikament verabreicht wird. 
  • Wenn sich ein Kind mit Diabetes nicht wohl fühlt oder ihm übel ist, müssen die Eltern informiert werden und das Kind abholen. Das Kind darf nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen nach Hause geschickt werden. Daher ist es wichtig, dass die Lehrkräfte die Eltern immer telefonisch erreichen können.  
  • Eltern sollten mit den Lehrkräften besprechen, dass die Kinder die mitgebrachten Nahrungsmittel zu bestimmten Zeiten essen müssen. Das Kind darf im Unterricht zu jedem Zeitpunkt essen oder trinken, den Glukosewert an seinem CGM-System ablesen beziehungsweise seinen Blutzucker messen und/oder sich Insulin verabreichen. Das gilt auch für den Sportunterricht. 
  • Die mitgebrachten Nahrungsmittel sollten nicht mit anderen Kindern getauscht werden. Wenn Süßigkeiten in der Schulklasse verteilt werden, ist es wichtig zu klären, ob das Kind diese essen darf, wie viel Insulin dafür benötigt wird oder ob die Eltern später den erhöhten Zuckerspiegel ausgleichen wollen.  

Gut zu wissen:

Weitere Informationen für Erziehungs- und Lehrkräfte sind auch bei der DGPAED e.V. zu finden. Einen hilfreichen Überblick bieten Lehr- und Erziehungskräften beispielsweise die Informationsbroschüren „Kinder mit Diabetes in der Schule" und „Kinder mit Diabetes in Kindergarten und Kita" der DGPAED. 

Unterzuckerung 

  • Eine milde oder moderate Unterzuckerung kann auch mit modernen Diabetes-Therapien nicht immer verhindert werden. Der Sensor meldet ein Warnsignal, wenn eine untere Glukoseschwelle erreicht wird. Viele Kinder zeigen bei einer Unterzuckerung Anzeichen wie Schwitzen, Zittern, Reizbarkeit, Verwirrtheit oder sind auffallend blass. Sehr selten sinkt der Zucker (Glukose) so tief, dass das Kind über Schwindel klagt, nicht mehr klar sprechen kann oder bewusstlos wird (schwere Unterzuckerung). 
  • Bei einer Unterzuckerung muss das Kind eine bestimmte Menge an Traubenzucker essen oder Fruchtsaft trinken. Im Regelfall geht es ihm nach dem Essen und/oder Trinken rasch besser. Wenn eine längere Phase der Unterzuckerung im Schulalltag auftrat, ist es gut, wenn Lehrkräfte und Eltern sich dazu telefonisch austauschen.  
  • Wird das Kind bewusstlos, muss der Notarzt gerufen werden (112). Dieser muss darüber informiert werden, dass das Kind an Typ-1-Diabetes erkrankt ist und gerade eine schwere Unterzuckerung hat. 
  • In dieser Situation können Lehr- oder Erziehungskräfte außerdem ein Notfallmedikament (Glukagon) geben. Am einfachsten ist die Verabreichung eines Glukagon-Nasensprays, welches für Kinder ab 4 Jahren zugelassen ist. Nach Wiedererlangen des Bewusstseins sollte dem Kind Fruchtsaft oder Traubenzucker angeboten werden.  

Informieren von Mitschülerinnen und Mitschülern 

Mitschülerinnen und Mitschüler sollten sachlich und in altersgerechter Sprache über das Krankheitsbild Typ-1-Diabetes informiert werden. Dabei ist es wichtig, jegliche Stigmatisierung zu vermeiden. Stattdessen sollten die Informationen Unsicherheiten abbauen und für mehr Verständnis sorgen. Die Betonung folgender Punkte kann dabei hilfreich sein:  

  • Typ-1-Diabetes ist nicht ansteckend.  
  • Die Erkrankung ist nicht durch eine ungesunde Ernährung des Kindes entstanden und ist anders zu behandeln als Typ-2-Diabetes, den die Kinder möglicherweise von älteren Verwandten kennen.  
  • Mit einem betroffenen Kind sollten die Pausenmahlzeiten oder Süßigkeiten nicht geteilt werden, ohne dies vorher mit den Betreuungspersonen besprochen zu haben. 
  • Bemerken die Kinder bei der Mitschülerin oder dem Mitschüler mit Typ-1-Diabetes Anzeichen einer Unterzuckerung wie Zittern, Blässe oder ungewohnte Zerstreutheit, sollten sie den Lehr- oder Erziehungskräften Bescheid sagen, damit diese helfen können. 

Gut zu wissen:

Das Pixi-Buch „Finn hat Diabetes“ erklärt auf kindgerechte und anschauliche Weise, wie der Alltag eines Kindes mit Typ-1-Diabetes aussehen kann.  

Erfahren Sie hier, wie Sie das Pixi-Buch kostenfrei bestellen können.  

Im Rahmen des Projektes „Fit in Gesundheitsfragen“ werden Lerneinheiten und digitale Unterrichtsmaterialien entwickelt sowie Lehrerfortbildungen konzipiert und durchgeführt. Die Inhalte des Projektes richten sich vor allem an Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler. 

In einem 10-minütigen E-Learning Modul von „Fit in Gesundheitsfragen“ kann sich die ganze Klasse gemeinsam mit der Frage „Klassenfahrt trotz Diabetes – geht das?“ auseinandersetzen. Das frei zugängliche und kostenlose Modul informiert über die Grundlagen von Typ-1-Diabetes und wie Sensormessung und Insulinpumpe funktionieren. Darüber hinaus werden die Anzeichen einer Unterzuckerung erklärt und wie bei einem Notfall Hilfe geleistet werden kann. 

Weitere Unterrichtsmaterialien finden Sie auf diabinfo.de im Bereich Schule und Bildung.


Kinderreporter fragen nach: Rund um Diabetes Typ 1

Teil 1

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Teil 2

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4. Wer informiert und schult Personal aus Kitas und Schulen zur Diabetes-Erkrankung?

In erster Linie informieren die Eltern die Erziehungs- und Lehrkräfte, was bei ihrem Kind mit Typ-1-Diabetes zu beachten ist. 

Praxisnahe Schulungen durch Fachkräfte des Diabetes-Teams können den pädagogischen Fach- und Lehrkräften Basiswissen zum Typ-1-Diabetes vermitteln. Sie geben Sicherheit im Umgang mit Kindern mit Typ-1-Diabetes. In Deutschland gibt es derzeit noch keine standardisierten Schulungen dieser Art und ihre Finanzierung ist nur unzureichend abgesichert. 

Bislang führen zum Beispiel Diabetes-Fachkräfte, Diabetes-Selbsthilfegruppen oder Fördervereine, Fachkräfte des Gesundheitsamtes oder die Eltern betroffener Kinder die Schulungen durch. Finanziert werden sie unter anderem von der Krankenkasse, dem Gesundheitsamt oder der zu schulenden Einrichtung sowie vielfach auch durch Spenden von Fördervereinen, die Eltern selbst oder andere Kostenträger. 

Allerdings gibt es erste Bestrebungen, strukturierte Seminare in die Regelfortbildungen für Erziehungs- und Lehrkräfte aufzunehmen, beispielsweise in Rheinland-Pfalz. 

Daneben gibt es Projekte von Selbsthilfegruppen wie „Diabetes in der Schule“, die Erziehungs- und Lehrkräfte über den Umgang mit Diabetes bei Kindern aufklären. 

Gut zu wissen:

Der Diabetikerbund Bayern bietet ein etwa 2-stündiges Schulungsprogramm für Erziehungs- und Lehrkräfte an (DiaFoPaed). 

Im Rahmen des Projektes „DIAschulisch – Unbeschwert mit Diabetes in KiTa und Schule“ veranstaltet der DBW Diabetiker Baden-Württemberg e.V. Workshops für Erziehungs- und Lehrkräfte. 

Die Stiftung Dianiño bietet kostenlose Schulungen für Lehr-, Erziehungs- oder Betreuungspersonal an


5. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn dem Kind etwas passiert?

Erziehungs- oder Lehrkräfte brauchen nicht zu befürchten, dass sie bei einer fehlerhaften Behandlungsmaßnahme zur Rechenschaft gezogen werden. Sie sind nicht verpflichtet, beispielsweise Injektionen vorzunehmen oder die Insulinpumpe zu bedienen, können dies jedoch auf freiwilliger Basis machen. 

Bei medizinischen Maßnahmen, die von den Eltern auf den Kindergarten oder die Schule übertragen werden, greifen die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Übernehmen pädagogische Fachkräfte medizinische Hilfsmaßnahmen, sollte eine schriftliche privatrechtliche Vereinbarung mit den Eltern getroffen werden. Wird beispielsweise eine Insulingabe falsch durchgeführt, haften weder Kindergarten oder Schulträger noch die fehlerhaft handelnde Person. Nur grobe Fahrlässigkeit ist davon ausgenommen. 

In einer Notfallsituation ist dies anders: Jede Person ist zur ersten Hilfe verpflichtet. Wer keine erste Hilfe leistet, macht sich strafbar. Ein diabetischer Notfall besteht zum Beispiel im Falle einer starken Unter- oder Überzuckerung:


6. Dürfen Kinder mit Diabetes Typ 1 am Sportunterricht teilnehmen?

Kinder mit Typ-1-Diabetes dürfen am Sportunterricht oder an Sportfesten teilnehmen. Auch hier sind sie genauso leistungsfähig wie stoffwechselgesunde Kinder. Dabei ist zu beachten, dass Bewegung den Blutzucker senkt. Deshalb müssen die betroffenen Kinder vorher ihre Insulindosis reduzieren oder zusätzliche Kohlenhydrate essen. Mit der behandelnden Diabetes-Fachkraft sollten die Eltern vorher abklären, wie die Behandlung beim Sport angepasst werden muss. Die Aufsichtsperson sollte über die Behandlungsplanung beim Sport informiert sein und für Notfälle immer Traubenzucker bereithalten. 

Kinder mit Typ-1-Diabetes dürfen den Sportunterricht unterbrechen, wenn sie es selbst für nötig halten. Sie sollten jederzeit während des Sports essen und trinken dürfen sowie den Glukosewert kontrollieren können. 

Wird der Sportunterricht unerwartet verlegt, müssen Kinder mit Typ-1-Diabetes vorher Gelegenheit haben, etwas zu essen. Dadurch beugen sie einer Unterzuckerung vor. Bei längeren Aktivitäten oder Wanderungen können kurze Pausen für zusätzliche Zwischenmahlzeiten nötig sein. Hier ist darauf zu achten, dass ausreichend Verpflegung, aber auch schnell wirksame Kohlenhydrate – am besten Traubenzucker – mitgenommen werden. 

Hier erfahren Sie, was im Notfall zu tun ist. 

 

Für den Sportunterricht gibt es in der Regel individuelle Anweisungen für jedes Kind. Je nach Tageszeit kann der Blutzucker (Glukosewert) vor dem Sport erhöht (zum Beispiel direkt nach dem Frühstück oder nach einer Pausenmahlzeit), im Zielbereich oder zu niedrig sein. 

Der normale Bereich für Menschen mit Diabetes liegt bei 70 bis 180 mg/dl (3,9 bis 10,0 mmol/l). Vor dem Sport wird ein Glukosewert von mindestens 140 bis 160 mg/dl (7,8 bis 8,9 mmol/l) angestrebt, beim Schwimmunterricht sogar noch höher, etwa 200 mg/dl (11,1 mmol/l). 

Moderne Insulinpumpensysteme können ihre Insulinabgabe während des Sports anpassen. Unter Umständen muss das Kind trotzdem zusätzlich Kohlenhydrate zu sich nehmen. Manche Kinder ziehen es vor, die Insulinpumpe für den Schulsport vom Körper abzukoppeln, insbesondere bei Kontaktsportarten. Dies ist für bis zu 2 Stunden möglich. Für die Lehrkräfte sollte dann ein Plan für die Behandlung ohne Insulinpumpe während der Sporteinheit vorliegen. Zudem sollten die Kinder die Pumpe in diesem Fall direkt in der Sporthalle oder im Sportlehrerraum sicher lagern können. 

Kinder, die Insulinpens verwenden, müssen in der Regel vor dem Sport etwas essen. Nur wenn der Wert des Gewebezuckers oder des Blutzuckers über mehrere Stunden zu hoch ist (über 250 mg/dl (13,9 mmol/l)) oder wenn Unwohlsein, Bauchschmerzen und/oder Übelkeit auftreten, sollte zunächst nach der Ursache für die hohen Zuckerwerte gesucht werden. Dann sollten die Werte korrigiert und auf den Sportunterricht an diesem Tag verzichtet werden.  

Eine kurzfristige Erhöhung des Blut-/Gewebezuckers nach einer Mahlzeit und vor dem Sport erfordert bei gutem Wohlbefinden keine weiteren Maßnahmen. Die Teilnahme am Sportunterricht ist möglich. 

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Typ-1-Diabetes und Sport!

Gut zu wissen:

Die Internationale Diabetes Föderation (IDF) Europa hat gemeinsam mit dem TSV Bayer 04 Leverkusen e.V. und weiteren europäischen Sportvereinen ein Handbuch zum Thema Typ-1-Diabetes und Sport entwickelt. Der Leitfaden „Diabetes mit Sport begegnen" richtet sich an Kinder mit Typ-1-Diabetes, deren Familien sowie Lehrkräfte und Betreuungspersonen und ist in verschiedenen Sprachen verfügbar. 


7. Was muss bei Ausflügen und Klassenfahrten beachtet werden?

Vorab muss geklärt werden, ob das Kind eine Klassenfahrt schon allein bewältigen kann, weil es ausreichend selbstständig mit der Erkrankung umgehen kann. Den Lehrkräften sollte eine kurze Schulung angeboten werden. Die Eltern müssen immer erreichbar sein und die Therapie sollte an das geplante Aktivitätsniveau der Klassenfahrt angepasst werden. In jedem Fall ist ein Vorgespräch der Eltern mit den Lehrkräften notwendig. Auf Klassenfahrten und Ausflügen brauchen auch ältere Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes etwas mehr Aufmerksamkeit. Die Erziehungs- oder Lehrkraft sollte darauf achten, dass sie die Zeiten für Mahlzeiten und Insulininjektionen einhalten. Auch sollte eine unkontrollierte Aufnahme von Süßigkeiten gerade bei jüngeren Kindern vermieden werden. Wichtig ist, dass die Aufsichtsperson immer Traubenzucker für den Notfall dabei hat. 

Bei ungewohnten Aktivitäten wie langen Wanderungen oder Skitagen kann es sein, dass die Insulintherapie umfangreicher angepasst werden muss. Der Tagesablauf sollte spätestens am Vortag mit den Eltern und dem Kind abgesprochen werden. Insulindosis und Ernährung müssen darauf abgestimmt werden. 

Übelkeit und Erbrechen können auf einen Magen-Darm-Infekt, bei Kindern mit Typ-1-Diabetes aber auch auf eine mögliche Stoffwechselentgleisung hinweisen. Liegen diese Symptome bei einem Kind mit Diabetes vor, müssen die Lehrkräfte daher umgehend die Eltern informieren.  

Die Eltern sollten mit ihren Kindern auf Klassenfahrt regelmäßig in Kontakt stehen, um bei notwendigen Therapieanpassungen helfen zu können. 

Bei jüngeren Kindern oder mehrtägigen Fahrten ist es ratsam beziehungsweise erforderlich, dass ein Elternteil oder eine geschulte erwachsene Person als Begleitung dabei ist. 

Gut zu wissen:

Kinder mit Typ-1-Diabetes haben im Bedarfsfall für die Teilnahme an Klassenfahrten oder am Schullandheim einen Anspruch auf eine Begleitperson. Ansprechpersonen, die sich für Kinder mit Diabetes engagieren, finden Sie beispielsweise beim Projekt Klassenfahrtbetreuung KLAFA


8. Weiterführende Informationen für Lehr- und Erziehungskräfte

Praktische Downloads für den Schulalltag:

 

Weitere Artikel und Angebote bei diabinfo.de:

 

Hilfreiche Webseiten, Artikel und Informationsbroschüren:

 

Schulungsangebote:

Jedes Diabetes-Team (Klinik oder Praxis) wird versuchen, Lehrkräfte und Kita-Personal zu schulen, wenn sie ein neu an Diabetes erkranktes Kind betreuen. Wenn das nicht möglich ist, gibt es alternativ verschiedene Institutionen und Einrichtungen, die ebenfalls Schulungen für Lehr- und Erziehungskräfte rund um Diabetes anbieten. Im Folgenden finden Sie eine Liste mit Links. Bitte beachten Sie, dass diese keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. 

Quellen:

anwalt.de: Diabetes: Krankenkasse muss Kind in der Grundschule Schulbegleitung zahlen. (Letzter Abruf: 29.07.2025) 
Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Diabetologie e.V.: Kinder mit Diabetes in der Schule. 11. aktualisierte Auflage. 2024
Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Diabetologie e.V.: Kinder mit Diabetes in Kindergarten und Kita. 11. aktualisierte Auflage. 2024
Borrmann, B. et al.: Kinder mit Typ-1-Diabetes: Elternerfahrungen zur Teilhabe in Kita und Schule. In: Public Health Forum, 2021, 4: 304-307
Buchmann, M. et al.: Inzidenz, Prävalenz und Versorgung von Typ-1-Diabetes bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland: Zeittrends und sozialräumliche Lage. In: Journal of Health Monitoring, 2023, 8: 59-81 
Deutsche Diabetes Gesellschaft et al.: S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle des Diabetes mellitus im Kindes- und Jugendalter. Langfassung. 2023 
Deutsche Diabetes-Hilfe: Für Erzieher und Lehrer: Was in Kindergarten und Schule beachtet werden sollte. (Letzter Abruf: 29.07.2025) 
Deutsche Diabetes-Hilfe Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.: Diabetes in Schulen und Kitas – Rechte und Pflichten. (Letzter Abruf: 29.07.2025) 
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften: DGUV Information. 202-116. 2021 
Gutzweiler, R. F. et al.: Evaluation eines Pilotprojekts zur strukturierten Fortbildung pädagogischer Fach- und Lehrkräfte im Umgang mit Typ-1-Diabetes bei Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz. In Diabetologie, 2019, 14: 124-131 
Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungsanleitung – Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V (BGA AKI). 2023 (Letzter Abruf: 29.07.2025) 
Stand: 29.07.2025