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Wie finde ich eine geeignete Diabetes-App?

Wissenschaftliche Unterstützung: Dr. Hansjörg Mühlen

Smarte Helfer, wie ein Diabetes-Tagebuch oder KE-Rechner in Form einer App, können den Alltag mit Diabetes erleichtern und werden immer beliebter. Auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft sieht viele Chancen in Apps für Menschen mit Diabetes.

Ein Blick in die App-Stores zeigt: Das Angebot von Apps zu den Themen Diabetes und Lebensstil ist riesig. Doch eine App zu finden, die Qualitätsansprüche und eigene Bedürfnisse erfüllt, ist gar nicht so leicht. Es gibt bisher nur wenige systematische und strukturierte Untersuchungen, ob und welche Vorteile durch Apps in der Diabetes-Therapie erzielt werden können.

Wor­auf soll­te man bei der Aus­wahl und Ver­wen­dung von Apps ach­ten?

Zunächst sollte man herausfinden, welche Unterstützung und welchen Mehrwert man sich von der App erwartet. So kann gezielt nach entsprechenden Stichwörtern gesucht werden. Hat man etwas Passendes gefunden, ist es jedoch gar nicht so leicht, die Qualität von Apps zu beurteilen. Es ist zu beachten, dass keine medizinische Prüfung erfolgt, bevor Apps in App-Stores auftauchen. Wenn beispielsweise der App-Algorithmus für die Berechnung einer Insulindosis Fehler aufweist, kann das unter Umständen zu lebensbedrohlichen Stoffwechselentgleisungen führen.

Nutzungsbewertungen in den App-Stores bieten einen ersten Eindruck, ob die App für andere Nutzende hilfreich ist. Doch es ist nicht klar, wer hinter diesen Bewertungen steckt und mit welcher Motivation die Bewertungen vorgenommen wurden. Deshalb sollte man dabei kritisch bleiben.

Auch die Datensicherheit ist ein wichtiger Aspekt. Die App sollte eine Datenschutzerklärung aufweisen und über den Umgang mit den Daten informieren. Außerdem sollte die App nur auf Daten zugreifen, die auch für ihre Funktionen erforderlich sind.

Wichtig:

Eine App stellt keinen Ersatz zu einem ärztlichen Gespräch oder einer ärztlichen Behandlung dar.

Der Herausgeber der App sollte in einem Impressum zu sehen sein. Auch über die Finanzierung der App sollten Informationen genannt sein. Ist die App kostenpflichtig, refinanziert sich die App selbst. Manchmal wird sie auch von Krankenkassen bezuschusst oder durch öffentliche Förderung gesponsert. Finanziert sich die App über Produktwerbung oder Datenverkauf, sollte dies kritisch betrachtet werden.

Das Aktionsbündnis für Patientensicherheit bietet eine Checkliste für die Nutzung von Gesundheits-Apps an!

diabinfo-Podcast App auf Rezept – was können DiGAs in der Diabetes-Therapie? (Prof. Dr. Peter Schwarz)

Wo finde ich qualitätsgeprüfte Apps?

Ende 2019 ist in Deutschland das Digitale-Versorgungs-Gesetz in Kraft getreten, wonach Ärztinnen und Ärzte bestimmte Apps, sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), an ihre Patientinnen und Patienten verschreiben dürfen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft dafür Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte. Danach können die Apps 1 Jahr an Patientinnen und Patienten verschrieben werden. Der Hersteller muss in dieser Zeit nachweisen, dass die Apps tatsächlich die Therapie verbessern. Alle Apps, die die Anforderungen des BfArM erfüllen, werden im DiGA-Verzeichnis aufgeführt.

Wann werden Apps von der Krankenkasse übernommen?

Derzeit führen einige Krankenkassen mit bestimmten Apps gesonderte Verträge, sodass eine Erstattung für die Versicherten möglich wird. Seit Inkrafttreten des Digitalen-Versorgungs-Gesetzes sind Krankenkassen dazu verpflichtet, die Kosten für bestimmte Apps (DiGAs) zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die App ärztlich verschrieben wird. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt ein Verzeichnis, in dem entsprechende Apps aufgelistet sind – das DiGA-Verzeichnis.

Quellen:

Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.: Checkliste für die Nutzung von Gesundheits-Apps. (Letzter Abruf: 10.01.2022)
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Finden Sie die passende digitale Gesundheitsanwendung. (Letzter Abruf: 10.01.2022)
Bundesministerium für Gesundheit: Ärzte sollen Apps verschreiben können. 2019 (Letzter Abruf: 10.01.2022)
Stand: 10.01.2022