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Prävention: Was zahlt die Krankenkasse?

Wissenschaftliche Unterstützung: RA Oliver Ebert

„Vorbeugen ist besser als heilen.“ Diese alte Lebensweisheit hat auch in unserer modernen Zeit nicht an Aktualität verloren. Wer zum Beispiel übergewichtig ist oder bereits eine Diabetes-Vorstufe (Prädiabetes) hat, kann mit einem gesünderen Lebensstil das Ruder in Richtung Gesundheit herumreißen.

Gesundheitskurse, die Tipps und Anleitungen für einen gesünderen Lebensstil bieten, können dabei hilfreich sein. Meistens geht es um mehr Bewegung, eine ausgewogene Ernährung oder auch eine bessere Stressbewältigung.

Gesetzliche Krankenkassen sind dazu verpflichtet, in einem Jahr bis zu 2 Gesundheits- oder Präventionsangebote pro versicherte Person zu bezuschussen. Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren können außerdem alle 3 Jahre einen kostenfreien Check-up (Gesundheitsuntersuchung) wahrnehmen. Dabei kontrolliert die Ärztin oder der Arzt auch den Blutzuckerwert. So lässt sich frühzeitig ein erhöhtes Risiko für Typ-2-Diabetes erkennen und mit einfachen Maßnahmen gegensteuern.

Wer mehr für seine Gesundheit tun möchte und Hilfe bei der Krankenversicherung sucht, steht oft vor Fragen wie: „Werde ich finanziell unterstützt?“, „Wo finde ich geeignete Angebote?“ und „Benötige ich eine ärztliche Verordnung, um Förderleistungen zu erhalten?". Im Folgenden finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.



1. Präventionsgesetz, um Gesundheit zu fördern und Krankheiten vorzubeugen

Die Themen Gesundheitsförderung und Vorbeugung (Prävention) bekommen in Deutschland einen zunehmenden Stellenwert. Seit Juli 2015 gibt es in Deutschland daher ein sogenanntes Präventionsgesetz (PrävG). Das Wort Prävention kommt aus dem Lateinischen und ist gleichbedeutend mit Vorbeugung.

Das Gesetz zielt auf die Verbesserung von Maßnahmen in den Bereichen

  • Gesundheitsförderung,
  • Vorbeugung von Krankheiten und
  • Früherkennung von Krankheiten.

Im Zuge des Präventionsgesetzes wurden die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, die Präventionsangebote für ihre Versicherten auszuweiten.

Gut zu wissen:

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bildet die zentrale Säule des Gesundheitssystems in Deutschland. Ihre gesetzlich festgelegte Aufgabe gegenüber den Versicherten ist es,

  • die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern.
  • aufzuklären, zu beraten und auf eine gesunde Lebensführung hinzuwirken.

In Deutschland gibt es neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch die private (PKV) Krankenversicherung. Träger der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sind die jeweiligen Krankenkassen.


2. Alle 3 Jahre Gesundheits-Check-up

Heutzutage haben alle gesetzlich Krankenversicherten ein Recht auf bestimmte kostenlose Vorsorgeuntersuchungen. Auch die meisten privaten Krankenversicherungen haben sich diesen Bestimmungen angeschlossen. Beispielsweise wird bei Frauen und Männern ab dem Alter von 35 Jahren alle 3 Jahre ein allgemeiner Gesundheits-Check-up von der Krankenkasse übernommen.

Der Gesundheits-Check-up umfasst:

  • eine Ganzkörperuntersuchung mit Blutdruckmessung
  • eine Blutentnahme – unter anderem zur Bestimmung der Blutzucker- und Blutfettwerte (zum Beispiel Cholesterin)
  • eine Urinuntersuchung
  • ein ausführliches Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt.

Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, ist es wichtig, bei dem Termin nüchtern zu sein.
 

Anhand der ermittelten Blutzuckerwerte kann die Ärztin oder der Arzt erkennen, ob es Hinweise für eine Diabetes-Vorstufe (Prädiabetes) gibt. In unserem Portal „Leben mit Diabetes“ lesen Sie, ab welchen Blutzuckerwerten von Diabetes gesprochen wird. Die Blutfettwerte, der Blutdruckwert und das Vorliegen von Übergewicht oder starkem Übergewicht (Adipositas) werden ebenfalls für die Beurteilung des Typ-2-Diabetes-Risikos herangezogen. Wird festgestellt, dass ein Prädiabetes vorliegt, lässt sich mit einem angepassten Lebensstil der Typ-2-Diabetes-Entwicklung wirksam gegensteuern. Zu einem gesunden Lebensstil zählen eine ausgewogene Ernährung, mehr und regelmäßige Bewegung und gegebenenfalls eine Gewichtsreduktion.

Für gesetzlich Versicherte im Alter zwischen 18 und 34 Jahren steht der kostenfreie Gesundheits-Check-up mit ausführlichem Arztgespräch und körperlicher Untersuchung einmalig zur Verfügung. Laboruntersuchungen sind bei diesem Check-up zunächst nicht vorgesehen. Blutuntersuchungen werden nur dann durchgeführt, wenn entsprechende Risikofaktoren vorliegen. Dazu gehören beispielsweise Übergewicht oder Bluthochdruck.

Auf welche Tests Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch haben, erfahren Sie in dieser Liste der Früherkennungsuntersuchungen.


3. Krankenkassen unterstützen gesunden Lebensstil

Krankenversicherungen haben die Möglichkeit, ihre Mitglieder für ein gesundheitsbewusstes Verhalten zu belohnen und dabei zu unterstützen. Das wird je nach Versicherung auf unterschiedliche Art und Weise umgesetzt. Die Krankenkassen setzen dabei beispielsweise auf Bonusprogramme, finanzielle Zuschüsse, Gesundheitskurse, Fitness-Tracker und Gesundheits-Apps für Smartphones.

Gesetzliche Krankenversicherungen bieten eigene Gesundheitskurse an oder bezuschussen zertifizierte Kurse. Die Themenpalette ist groß und reicht von Ernährungsberatung über Herz-Kreislauf-Training, Nordic-Walking und Aqua-Jogging bis hin zu autogenem Training, Yoga, Tai Chi, Qigong und vielem mehr. In Einzelfällen gewähren Krankenkassen ihren Versicherten auch Zuschüsse für Kurse als Kompaktveranstaltungen während des Urlaubs.

Gut zu wissen:

Grundsätzlich gilt: Wer aktiv werden möchte, sollte sich im Vorfeld bei seiner Krankenversicherung erkundigen, welche Angebote es gibt und was in welchem Umfang finanziell bezuschusst oder sogar komplett übernommen wird.


4. Krankenkassen fördern Gesundheitskurse für 4 Themenfelder

Zu den Themenbereichen der Gesundheitskurse, die angeboten oder bezuschusst werden, gehören:

  • Kurse zur Ernährung: Die Teilnehmenden werden zu einer ausgewogenen, möglichst gesunden Ernährung motiviert und beraten. Ziel ist auch, bestehendes Übergewicht zu verringern.
  • Kurse zu Bewegungsgewohnheiten: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden angeleitet, wie sie einem Bewegungsmangel entgegenwirken können. Es geht darum, die körperliche Ausdauer und Fitness zu steigern.
  • Kurse zum Stressmanagement: Es werden Methoden vermittelt, um mit belastendem Stress besser umgehen zu können und die Entspannung zu fördern.
  • Kurse zu Suchtproblemen: Es werden Wege aufgezeigt, um den Zigarettenkonsum zu reduzieren und gesundheitsgerecht mit Alkohol umzugehen.

Ein Kurs umfasst in der Regel 8 bis 12 Sitzungen, die auf mehrere Wochen verteilt sind.

Gut zu wissen:

Neben den Präventionsangeboten der Krankenkassen finanziert die Deutsche Rentenversicherung die Präventionsmaßnahme „RV Fit“. Das Angebot für Berufstätige enthält Elemente zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung. Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm.


5. Kursangebote müssen zertifiziert sein

Um eine Unterstützung für Gesundheitskurse zu erhalten, müssen diese entweder von der Krankenversicherung direkt angeboten werden oder aber zertifiziert sein. Zertifiziert bedeutet, dass der Kurs bestimmte vorgeschriebene Anforderungen erfüllt. Die Anforderungen sind im „GKV-Leitfaden Prävention“ festgelegt (Qualitätsvorgaben des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) für § 20 SGB V), auf den sich alle gesetzlichen Krankenkassen geeinigt haben.

Danach muss

  • das Kurskonzept fachlich geprüft (evaluiert) und erprobt sein.
  • der Kurs von einer professionellen Trainerin oder einem professionellen Trainer geleitet werden.
  • der Kurs in Gruppen stattfinden. Eine Unterstützung für „Einzelunterricht“ (Personal Training) gibt es nicht.

Die meisten Krankenkassen haben die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ mit der Prüfung der genannten Kriterien beauftragt. Über diese können sich externe Kurs-Anbieter zertifizieren lassen, damit Teilnehmende einen Zuschuss für die Kursgebühr bei ihrer Krankenversicherung beantragen können.

Versicherte können sich über die Website oder Telefonauskunft ihrer Krankenkasse nach zertifizierten Gesundheitskursen erkundigen.


6. Wer hat einen Anspruch auf Unterstützung?

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen einen Präventionsauftrag erfüllen. Dieser sieht vor, Krankheitsvorsorge und Gesundheitsförderung zu ermöglichen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind daher verpflichtet, Gesundheitskurse oder finanzielle Zuschüsse für entsprechend zertifizierte Kurse anzubieten. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Krankenkassen in einem Jahr bis zu 2 Gesundheits- oder Präventionsangebote pro versicherter Person bezuschussen müssen.

Darüber hinaus gibt es für die Versicherten keinen gesetzlich garantierten Anspruch auf weitere Förderleistungen. Jede Krankenversicherung hat ihre eigenen Regeln und kann selbst entscheiden, in welchem weiteren Umfang sie bei ihr versicherte Personen bei der Gesundheitsförderung und Vorbeugung (Prävention) unterstützt.


7. Was gilt für privat Versicherte?

Die privaten Krankenversicherungen müssen im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen keinen Präventionsauftrag erfüllen. Trotzdem kann es sich lohnen, nachzufragen: Auch manche privaten Krankenversicherungen übernehmen Kosten für Gesundheitskurse.


8. Ärztliche Präventionsempfehlung

Seit Januar 2017 können Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten eine schriftliche Präventionsempfehlung für die Teilnahme an Gesundheitskursen ausstellen. Ziel ist es, Verhaltensweisen, die mit einem erhöhten Risiko für bestimmte Krankheiten einhergehen, zu ändern und dadurch das Erkrankungsrisiko zu verringern.

Die ärztliche Bescheinigung wird der Krankenkasse beim Antrag auf einen Gesundheitskurs (zum Beispiel Sportkurs oder Ernährungsberatung) vorgelegt. Die Krankenkasse muss die ärztliche Präventionsempfehlung bei ihrer Förderentscheidung berücksichtigen. Allerdings ist die Krankenkasse nicht verpflichtet, in jedem Fall eine Förderleistung zu bewilligen. Vorrang für eine Unterstützung sollen laut Gesetzgeber Menschen mit bestimmten Gesundheitsrisiken haben. Dazu gehören auch Übergewicht, Adipositas oder Prädiabetes.

Versicherte können aber auch ohne eine ärztliche Präventionsempfehlung Förderleistungen für Gesundheitskurse oder andere Präventionsangebote, die auf ein gesundheitsförderliches Verhalten abzielen, bei ihrer Krankenversicherung beantragen.


9. Wie kann der Ablauf von der Präventionsempfehlung bis zur Kostenerstattung aussehen?

So kann der Ablauf von der ärztlichen Präventionsempfehlung bis hin zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse aussehen – ein Beispiel:

  • Die Ärztin oder der Arzt stellt eine schriftliche Präventionsempfehlung aus.
  • Die oder der Versicherte reicht die Präventionsempfehlung bei ihrer oder seiner Krankenversicherung ein und beantragt die Teilnahme an einem Gesundheitskurs.
  • Die Krankenversicherung entscheidet über die Förderung. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Teilnahme an bis zu 2 Gesundheitskursen pro Jahr bewilligen oder entsprechende eigene Gesundheitskurse anbieten.
  • Die oder der Versicherte bezahlt die Kursgebühr und lässt sich die Teilnahme am Kurs bescheinigen.
  • Die Teilnahmebescheinigung reicht die oder der Versicherte nach Kursabschluss bei der Krankenversicherung ein und erhält dann den Zuschuss.

10. Wo finde ich Gesundheits- und Präventionsangebote in meiner Region?

Die Krankenkassen können zertifizierte Leistungen zur Gesundheitsförderung und Vorbeugung (verhaltensbezogenen Prävention) bezuschussen oder selbst anbieten. Die Teilnahme an solchen Maßnahmen steht allen gesetzlich Versicherten nach Vollendung des 6. Lebensjahres offen. Viele Krankenkassen informieren die Versicherten über ihre Angebote.

Versicherte können sich bei ihrer Krankenversicherung auch selbst informieren, wo in ihrer Region zertifizierte Kurse stattfinden – zum Beispiel telefonisch oder online über die Homepage der jeweiligen Krankenversicherung.

Der GKV-Spitzenverband stellt im Internet Links zu den Kursangeboten der einzelnen Krankenkassen zur Verfügung.

Privat Versicherte sollten sich direkt mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um Fördermöglichkeiten für Gesundheitskurse und Präventionsmaßnahmen in Erfahrung zu bringen.

Gut zu wissen:

Versicherte sollten mit ihrer Krankenversicherung im Vorfeld abklären, welche Förderangebote zur Verfügung stehen und wofür es Zuschüsse gibt.

Quellen:

Bundesministerium für Gesundheit: Gesundheits-Check-up. (Letzter Abruf: 02.03.2023)
Bundesministerium für Gesundheit: Präventionsgesetz. (Letzter Abruf: 02.03.2023)
Bundesministerium für Gesundheit: Aufgaben und Organisation der GKV. (Letzter Abruf: 02.03.2023)
Bundestag: Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG). In: Bundesgesetzblatt, 2015, 31: 1368-1379
Deutsche Rentenversicherung: RV fit - Jetzt Mitmachen! (Letzter Abruf: 02.03.2023)
Euro-Informationen GbR: Gesundheitsförderung – Bonusprogramme. (Letzter Abruf: 02.03.2023)
Gemeinsamer Bundesausschuss: Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie. (Letzter Abruf: 02.03.2023)
GKV-Spitzenverband: Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V. (Letzter Abruf: 02.03.2023)
GKV-Spitzenverband: Präventionsangebote der Krankenkassen. (Letzter Abruf: 02.03.2023)
Kassenärztliche Bundesvereinigung: Gesundheitsvorsorge. (Letzter Abruf: 02.03.2023)
Kassenärztliche Bundesvereinigung:  Präventionsempfehlungen. (Letzter Abruf: 02.03.2023)
Verband der privaten Krankenversicherung: https://www.pkv.de/. (Letzter Abruf: 02.03.2023)
Stand: 02.03.2023