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Arzneimitteltherapiesicherheit

Wissenschaftliche Unterstützung: Katja Prax, Prof. Dr. Kristina Friedland, Dr. Karin Schmiedel, Dr. Helmut Schlager

Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) wird nach Aly (2015) wie folgt definiert: „AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für den Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern.“

Zu arzneimittelbezogenen Problemen (ABP) zählen Medikationsfehler, unerwünschte Arzneimittelereignisse und unerwünschte Arzneimittelwirkungen (Synonym: Nebenwirkungen). Alle ABP können dazu führen, dass die Therapie nicht optimal wirkt. Ein Medikationsfehler ist definiert als „[…] das Abweichen von dem für den Patienten optimalen Medikationsprozess, das zu einer grundsätzlich vermeidbaren Schädigung des Patienten führt oder führen könnte.“ (Aly (2015)). Medikationsfehler können zu jeder Zeit durch Ärztinnen und Ärzte oder Apothekerinnen und Apotheker sowie durch Patientinnen und Patienten oder Angehörige verursacht werden.

Wichtig zu unterscheiden sind des Weiteren die Begriffe des unerwünschten Arzneimittelereignisses (UAE) und der unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW). Bei einer unterwünschten Arzneimittelwirkung besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen der Wirkung und dem Arzneimittel. UAEs weisen nur eine zeitliche Relation auf. Bei Nebenwirkungen handelt es sich darüber hinaus um ungewollte Effekte. Der Begriff der Nebenwirkung kann abschließend nach seiner Ursache eingeteilt werden. Nebenwirkungen können bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, infolge eines Medikationsfehlers oder aufgrund von Missbrauch auftreten. „Bestimmungsgemäß“ ist als eine Anwendung gemäß den Vorgaben der Fachinformation beziehungsweise Packungsbeilage definiert. Ein etablierter Off-Label-Use kann ebenfalls als bestimmungsgemäßer Gebrauch bezeichnet werden.

Ziel ist es, mit einer Medikationsanalyse Informationsquellen für potenzielle ABP zusammenzutragen, ABP zu detektieren, zu bewerten, zu dokumentieren und zu lösen. Die Medikationsanalyse wird in Zusammenarbeit mit der Patientin oder dem Patienten und – wenn notwendig und möglich – in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen durchgeführt. Eine Medikationsanalyse kann zum Beispiel einmalig durchgeführt werden. Handelt es sich im Gegensatz dazu um einen kontinuierlichen Prozess, der obligat mehrere Berufsgruppen einschließt, wird von einem Medikationsmanagement gesprochen.

Der Begriff der AMTS-Prüfung wird als ein Schritt im Medikationsprozess definiert. Im Medikationsprozess werden alle Aktionen zusammengefasst, die der Optimierung der Therapie dienen. Es werden alle Schritte von der Aufnahme der aktuellen Medikation über die Verordnung und Einnahme durch die Patientin oder den Patienten bis hin zur AMTS-Prüfung und deren Ergebnis erfasst.

Arten der Medikationsanalyse

Das Grundsatzpapier zur Medikationsanalyse und zum Medikationsmanagement der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände definiert 4 Typen der Medikationsanalyse. Diese unterscheiden sich in den verfügbaren Quellen, die der jeweiligen Medikationsanalyse zugrunde gelegt werden können.

 

In öffentlichen Apotheken werden folglich erweiterte Medikationsanalysen nach dem Typ 2a durchgeführt, denen die Medikationsdatei und das Patientengespräch zugrunde liegen. Mitgebrachte Arzneimittel der Patientinnen und Patienten können die Informationen für die Analyse erweitern.

Kernschritte der Medikationsanalyse

Die Medikationsanalyse in der öffentlichen Apotheke enthält laut aktueller Leitlinie der Bundesapothekerkammer (BAK) zur Medikationsanalyse folgende Kernschritte und die Prüfung auf folgende arzneimittelbezogene Probleme (ABP):

Kernschritte:

  1. Angebot
  2. Gewinnung der Patientin / des Patienten
  3. Datenerhebung/-erfassung
  4. AMTS-Prüfung
  5. Vorschläge zur Lösung
  6. Abschlussgespräch
  7. Dokumentation

Arzneimittelbezogene Probleme (ABP):

  • (Pseudo-)/Doppelmedikation
  • Interaktionen
  • Ungeeignetes beziehungsweise unzweckmäßiges Dosierungsintervall
  • Ungeeigneter beziehungsweise unzweckmäßiger Anwendungszeitpunkt (auch in Zusammenhang mit Mahlzeiten)
  • Ungeeignete beziehungsweise unzweckmäßige Darreichungsform
  • Anwendungsprobleme
  • Nebenwirkungen
  • Mangelnde Therapietreue
  • Indikation für Selbstmedikation ungeeignet
  • Präparate der Selbstmedikation für Indikation ungeeignet
  • Über- oder Unterdosierungen in der Selbstmedikation
  • Kontraindikationen in der Selbstmedikation
  • Nicht sachgerechte Lagerung

Apotheken, die Medikationsanalysen als Dienstleistung anbieten, prüfen im Vorfeld, ob die Patientin oder der Patient einen Vorteil von der Intervention hat. Eine Medikationsanalyse ist unter anderem sinnvoll für multimorbide Apothekenkundinnen und -kunden mit 4 oder mehr Grunderkrankungen, die häufig mindestens 5 Medikamente über einen längeren Zeitraum einnehmen müssen. Zusätzlich können Patientinnen und Patienten von einer Medikationsanalyse profitieren, wenn die Therapie der Patientin oder des Patienten nicht ausreichend wirkt oder Anzeichen von Non-Adhärenz vorliegen.

Die korrekte Behandlung der Begleiterkrankungen und Risikofaktoren ist auch bei Typ-2-Diabetes im Rahmen eines umfassenden Medikationsmanagements entscheidend. Eine Studie von Cranor et al. (2003) konnte nachweisen, dass ein gemeinschaftliches Medikationsmanagement von Ärztinnen und Ärzten und öffentlichen Apotheken ergänzend zur Diabetesschulung den HbA1c-Wert signifikant senken kann. Neben der Auswahl der geeigneten Medikation ist die Adhärenz der Patientin beziehungsweise des Patienten erfolgsbestimmend für die Therapie. Wenn die Adhärenz um 10 Prozent verbessert werden kann, sinken auch die Therapiekosten um 10 Prozent, da eine schlechte Compliance mit Krankenhauseinweisungen und einem höheren Risiko für Folgeerkrankungen assoziiert ist.