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Ein gemeinsames Angebot von Helmholtz Munich, des Deutschen Diabetes-Zentrums und des Deutschen Zentrums für Diabetesforschung

Ausbildung und Beruf mit Diabetes

Wissenschaftliche Unterstützung: Dr. Kurt Rinnert

Bei der Wahl ihres Berufes stehen Menschen mit Diabetes grundsätzlich alle Möglichkeiten offen. Auch im Berufsalltag beeinträchtigt die Erkrankung selten so stark, dass sich Menschen mit Diabetes versetzen oder umschulen lassen müssen. Trotzdem kann Diabetes Herausforderungen und Einschränkungen im Berufsleben mit sich bringen. Ein gutes Stoffwechselmanagement ist dabei entscheidend, denn besonders Unterzuckerungen können zu Schwierigkeiten führen. Daher ist es wichtig, die persönlichen Voraussetzungen mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu besprechen.



1. Was ist bei der Berufswahl zu beachten?

Menschen mit Diabetes (ohne schwerwiegende Begleit- oder Folgeerkrankungen) haben bei der Wahl ihres Berufes grundsätzlich keine Einschränkungen. Allerdings können Vorgaben und Vorschriften eine unüberwindbare Barriere bilden. Ein gutes Diabetes-Management, die richtige Vorbereitung und technische Hilfsmittel helfen, die Diabetes-Therapie an die jeweilige Ausbildung oder den jeweiligen Beruf anzupassen.

Gut zu wissen:

Die berufliche Karriere sollte sich nach den persönlichen Fähigkeiten und Interessen richten. Grundsätzlich sollte gelten: Gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes können alle Berufe und Tätigkeiten sicher durchführen.

Für Menschen mit Diabetes bei der Arbeit sind jedoch „Begutachtungsleitlinien“ zu erstellen.

Besondere risikoreiche Tätigkeiten wie Überwachungsaufgaben, der Transport von Personen oder Gefahrstoffen, das Arbeiten im Überdruck (Taucherinnen und Taucher) oder Waffengebrauch (Polizei und Militär) sind grundsätzlich auch von Menschen mit Diabetes durchführbar. Sie bedürfen aber einer besonderen, also individuellen Beurteilung der Gefährdungen (die sogenannte „inkludierte Gefährdungsbeurteilung”).

Menschen mit Behinderungen benötigen im Beruf häufig andere Schutzmaßnahmen als Beschäftigte ohne Behinderung, zum Beispiel bei motorischen oder sensorischen Einschränkungen. Deshalb ist es wichtig, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch diese besonderen Risiken berücksichtigt werden. Dabei wird ermittelt, welche Gefahren am Arbeitsplatz bestehen, wie groß das Risiko ist und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Sicherheit zu verbessern.

Rechtlich geregelt ist dies im Arbeitsschutzgesetz (insbesondere § 4 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG). Es schreibt vor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mögliche Gefahren für ihre Beschäftigten ermitteln und so weit wie möglich minimieren müssen. Die „inkludierte Gefährdungsbeurteilung" bildet keine eigenständige Rechtsgrundlage, sondern bedeutet, dass bestehende Vorgaben gezielt auch auf die Situation von Menschen mit Behinderungen angewendet werden. Dabei werden die betroffenen Personen selbst sowie Fachleute einbezogen, um sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz an die individuellen Bedürfnisse angepasst und für alle Beschäftigten geeignet und sicher ist.

Bei Tätigkeiten mit Schichtdienst, unregelmäßigen Tagesabläufen oder hohem Stress sollten Menschen mit Diabetes ihre individuellen Risiken und Anforderungen genau abklären. Hier ist die Stoffwechseleinstellung oft besonders herausfordernd.

Auch in der Ausbildung muss ein Typ-1-Diabetes keine Auswirkungen auf den angestrebten Abschluss haben. Manchmal sind bestimmte Tätigkeiten, die für Menschen mit Diabetes ungeeignet sind, zwar Teil der Ausbildung, kommen im späteren Berufsalltag jedoch nicht vor. In diesen Fällen können Teile der Ausbildung ausgespart werden.


2. Welche Aspekte der Diabetes-Erkrankung können den Beruf beeinflussen?

Stoffwechselentgleisungen

Die meisten leistungseinschränkenden oder gefährdenden Situationen im Job entstehen durch Unterzuckerungen (Hypoglykämien). Schwere Unterzuckerungen bei berufstätigen Menschen mit Diabetes treten Studien zufolge selten auf. Das Risiko ist allerdings ungleich verteilt: Während die meisten Menschen mit Typ-1-Diabetes keine schweren Unterzuckerungen erfahren, ist ein kleiner Teil gleich mehrmals pro Jahr betroffen. Individuelle Anpassungen können nötig sein, wenn Menschen mit Diabetes blutzuckersenkende Medikamente, die mit einem Unterzuckerungsrisiko einhergehen (zum Beispiel Sulfonylharnstoffe oder Glinide), einnehmen oder Insulin spritzen müssen.

Menschen mit neu diagnostiziertem Typ-2-Diabetes können in der Regel ihren Beruf weiter ausüben. Bei einem Typ-2-Diabetes geht die Therapie, bestehend aus einer Lebensstilumstellung oder blutzuckersenkenden Medikamenten, die nicht die Insulinproduktion anregen (zum Beispiel Metformin oder SGLT-2-Hemmer), mit einem geringen Risiko für Unterzuckerungen einher.

Auch Überzuckerungen (Hyperglykämien) können auftreten und den Berufsalltag potenziell beeinträchtigen. Insbesondere bei Tätigkeiten, die ein hohes Maß an Konzentration oder Reaktionsgeschwindigkeit erfordern, zum Beispiel Autofahren. Geschulte Menschen mit Diabetes können Überzuckerungen jedoch meist rechtzeitig erkennen und gegensteuern, da sie sich – im Gegensatz zu Unterzuckerungen – eher langsam entwickeln.

 

Begleit- und Folgeerkrankungen

Neben dem Risiko von Stoffwechselentgleisungen können Begleit- und Folgeerkrankungen die berufliche Tätigkeit erschweren. Hierzu kann es bei einem langjährigen Diabetes mit unzureichender Einstellung des Blutzuckers kommen. Folgeerkrankungen der Augen wie Netzhautschäden können zum Verlust der Sehschärfe bis hin zur Erblindung führen. Sie schränken den Job wie auch den Alltag stark ein. Auch eine dialysepflichtige Nierenerkrankung infolge des Diabetes kann deutlich einschränken.

Hier erfahren Sie mehr über Begleit- und Folgeerkrankungen von Diabetes.

Betroffene Personen mit starken Beeinträchtigungen in der Lebensführung oder schwerwiegenden Folgeerkrankungen können ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Entscheidend für die Einstufung des jeweiligen Grades der Behinderung bei Diabetes ist, wie sehr sich die Erkrankung auf die Lebensumstände und Teilhabe auswirkt. Je nach Grad der Behinderung werden sozial-, steuer- oder arbeitsrechtliche Nachteilsausgleiche gewährt.

Hier erfahren Sie mehr über einen Schwerbehindertenstatus bei Diabetes.

Gut zu wissen:

Menschen mit einem Schwerbehindertenstatus haben besonderen Kündigungsschutz und können sich von der Schwerbehindertenvertretung beraten und unterstützen lassen.


3. Herausforderungen und Fragen im Berufsalltag mit Diabetes

Wie offen soll am Arbeitsplatz mit einer Diabetes-Erkrankung umgegangen werden?

Grundsätzlich ist niemand dazu verpflichtet, einem potenziellen Arbeitgeber über eine Diabetes-Erkrankung Auskunft zu geben. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erkrankung auf den konkreten Job Einfluss hat und eine mögliche Gefahr darstellt. Ein Beispiel ist hier der Beruf der Busfahrerin oder des Busfahrers, wenn bei einer Unterzuckerung andere Menschen gefährdet werden könnten. Ähnlich verhält es sich mit der Frage nach der Schwerbehinderung.

Erste Ansprechperson im Betrieb bei allen Fragen zum Gesundheitsschutz ist die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt, auch bei einer neu aufgetretenen Diabetes-Erkrankung. Diese unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und beraten vertraulich. Sie können den weiteren Integrationsprozess begleiten und unterstützen. Fachleute raten auch dazu, mit den Kolleginnen und Kollegen über die Diabetes-Erkrankung zu sprechen. Ist das Umfeld informiert, kann es besser Rücksicht nehmen oder bestimmte Verhaltensweisen eher nachvollziehen – etwa, warum häufiger Pausen oder Zwischenmahlzeiten nötig sind. Weiß es über die Symptome Bescheid, kann es auch unter Umständen dabei unterstützen, frühzeitig zu erkennen, wenn eine Unterzuckerung droht.

Lesen Sie hier, wie Sie bei einem Notfall bei Diabetes richtig handeln.

Gut zu wissen:

Das von Fachleuten entwickelte Kommunikations-Tool DIAlog der Initiative Diabetes@Work unterstützt den Austausch zwischen Menschen mit Diabetes und Ansprechpartnern innerhalb eines Betriebs.

Es kann zudem ratsam sein, Ersthelfende im Betrieb über die Diabetes-Erkrankung zu informieren. Sie können im Notfall schnell reagieren. Besprechen Sie auch dies mit Ihrer Betriebsärztin beziehungsweise Ihrem Betriebsarzt.

Arbeitsbedingungen wie Schichtarbeit

Bestimmte Arbeitsbedingungen können krankheitsspezifische Risiken erhöhen. So kann sich Schichtarbeit negativ auf den Zuckerstoffwechsel auswirken. Dies gilt insbesondere für Nachtschichten. Denn unregelmäßige Schlaf- und Mahlzeiten bringen die „innere Uhr“ durcheinander. Das kann die Insulinsensitivität der Körperzellen verringern. Studien zeigen, dass Schichtarbeit zu einer gestörten Glukosetoleranz und Insulinresistenz führen kann.

Es wird empfohlen, dass sich Menschen mit Diabetes in Schichtarbeit, insbesondere wenn sie an ihrer Arbeitsfähigkeit zweifeln, arbeitsmedizinisch beraten lassen. Auch bei Nachtarbeit haben Beschäftigte einen Anspruch auf eine Untersuchung durch einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin im Rahmen einer sogenannten Wunschvorsorge. Ergibt die Untersuchung, dass sich die Schichtarbeit negativ auf die Gesundheit und Diabetes-Behandlung auswirkt, sind geeignete Maßnahmen aus der inkludierten Gefährdungsbeurteilung gemeinsam zu entwickeln.

Wie kann im Arbeitsalltag vorgesorgt werden?

Eine arbeitsmedizinische Vorsorge (mit freiwilliger Beratung und gegebenenfalls weiterführenden Untersuchungen) kann individuell darüber aufklären, ob der Diabetes den Berufsalltag beeinflusst und ob Anpassungen an den Arbeitsbedingungen erforderlich sind. Durch die Vorsorge können Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zudem diabetesassoziierte Risiken besser abschätzen.

Bei der arbeitsmedizinischen Beratung wird immer die persönliche Situation betrachtet. Das bedeutet: Risiken und Belastungen, aber auch vorhandene Stärken und Möglichkeiten von Personen mit Diabetes werden individuell eingeschätzt. So lässt sich eine individuell abgestimmte Beratung geben, die den jeweiligen Arbeitsplatz berücksichtigt. Das individuelle Risiko für das Auftreten akuter Komplikationen am Arbeitsplatz – insbesondere Unterzuckerungen verschiedener Schwere –  hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel  

  • den Bedingungen des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit,
  • der Art und Dauer des Diabetes sowie möglichen Begleit- und Folgeerkrankungen,
  • der gewählten Therapie,
  • wie gut die Behandlung wirkt und
  • wie sicher der oder die betroffene Person im Umgang mit der eigenen Behandlung ist.

Zu beachten ist, dass diese Aspekte nicht unveränderlich sind und durch entsprechende Maßnahmen angepasst werden können. Bei der Einschätzung der Arbeitsfähigkeit spielen daher nicht nur individuell vorliegende Risiken wie eine Gefährdung durch Unterzuckerungen, Folgeerkrankungen oder die Qualität der Stoffwechseleinstellung eine Rolle. Wichtig ist auch, welche Ausgleichsmöglichkeiten vorhanden sind. Dazu zählen zum Beispiel

  • Berufserfahrung,
  • ein vorausschauender Umgang mit gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz,
  • moderne Hilfsmittel wie ein CGM-System,
  • spezielle Schulungen oder Trainings im Rahmen der Diabetes-Behandlung sowie
  • Anpassungen der Therapie und/oder eine enge Betreuung durch Fachärztinnen und Fachärzte.

Führt die Diabetes-Erkrankung im Berufsalltag zu Einschränkungen, helfen je nach Situation auch organisatorische Maßnahmen im Betrieb.

Moderne Hilfsmittel und Maßnahmen wie die kontinuierliche Gewebezuckermessung (CGM), Insulinpumpen, Schulungen oder moderne blutzuckersenkende Medikamente erleichtern das Diabetes-Management erheblich. Sie helfen dabei, die Behandlung individuell an die beruflichen Anforderungen anzupassen. So ist es selten nötig, dass Menschen mit Typ-2-Diabetes nach ihrer Diagnose versetzt werden oder umschulen müssen. In vielen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für notwendige Hilfsmittel.

Mehr Informationen zu möglichen Kostenerstattungen bei Hilfsmitteln können Sie hier nachlesen.

Gut zu wissen:

Eine von Fachleuten entwickelte Checkliste unterstützt Betriebsärztinnen und -ärzte im Austausch mit den behandelnden Diabetologinnen und Diabetologen, die individuelle Diabetes-Behandlung an die Bedingungen des Arbeitsplatzes anzupassen.


4. Mit Rehabilitation (zurück) in den Beruf finden

Wer sich aufgrund seiner Diabetes-Erkrankung beruflich überfordert fühlt, kann über eine Rehabilitation (kurz Reha) nachdenken. Sie kann helfen, gesundheitliche Probleme zu bewältigen und die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern. Die Deutsche Rentenversicherung bietet ein flächendeckendes Angebot an Rehabilitationsplätzen, die speziell darauf ausgerichtet sind, die Erwerbsfähigkeit von Menschen zu erhalten oder wiederherzustellen. Dies ist besonders hilfreich, wenn die Diabetes-Erkrankung die Arbeitseignung gefährdet oder bereits eingeschränkt hat.

Rehabilitation bei Erwachsenen mit Diabetes

Erwachsene, die noch berufstätig sind und Diabetes haben, können eine Reha beantragen, wenn die entsprechenden medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine Rehabilitation kann unter anderem notwendig sein, wenn

  • die Blutzuckerwerte schlecht eingestellt sind,
  • häufig Unterzuckerungen auftreten,
  • Unterzuckerungen häufig nicht rechtzeitig wahrgenommen werden,
  • Probleme am Arbeitsplatz im Umgang mit der Diabetes-Erkrankung bestehen oder
  • psychische Belastungen wie Depressionen aufgrund des Diabetes auftreten.

Um eine Reha-Maßnahme zu beantragen, benötigen Versicherte einen Befundbericht ihrer behandelnden Ärztin oder ihres behandelnden Arztes. Das Formular für den Antrag erhalten Sie zum Beispiel online auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung oder direkt in den Beratungsstellen.

Es gibt verschiedene Leistungen, die während der Reha übernommen werden können, etwa die Kosten für Unterkunft und Verpflegung während einer stationären Reha-Maßnahme. Von eventuell anfallenden Zuzahlungen können sich viele Patientinnen und Patienten teilweise oder vollständig befreien lassen. Zudem erhalten Arbeitnehmende in der Regel weiterhin ihr Gehalt für die ersten 6 Wochen der Reha. Sollte der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bereits erschöpft sein, besteht die Möglichkeit, Übergangsgeld von der Rentenversicherung zu erhalten.

Falls eine Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt erforderlich ist, gibt es ein beschleunigtes Verfahren für eine Anschlussrehabilitation. Diese sollte innerhalb von 2 Wochen nach der Entlassung beginnen.

Umfangreiche Informationen zu den Rehabilitationsleistungen der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier.

Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes Typ 1

Auch Kinder und Jugendliche mit Diabetes oder anderen chronischen Erkrankungen können eine Reha-Maßnahme über die Deutsche Rentenversicherung erhalten. Für sie ist die Rehabilitation besonders wichtig: Geeignete Maßnahmen können helfen, langfristige gesundheitliche Probleme zu bewältigen. So steigen die Chancen für die Kinder und Jugendlichen, später aktiv am Arbeitsleben teilhaben zu können.

Während der Rehabilitation liegt der Fokus auf dem Kind. Wenn es erforderlich ist, dass ein Elternteil das Kind begleitet, übernimmt die Rentenversicherung des Elternteils die Kosten für Unterkunft und Verpflegung für beide. Auch zusätzliche Unterstützung, zum Beispiel die Kosten für eine Haushaltshilfe, wird übernommen, falls etwa ein weiteres Kind zu Hause bleiben muss.

Die Reha für Kinder dauert in der Regel 4 Wochen, kann jedoch um bis zu 2 Wochen verlängert werden, je nach Schwere der Erkrankung. Kinder bis 12 Jahre können von ihren Eltern begleitet werden, bei älteren Kindern entscheidet sich dies nach der Notwendigkeit.

Weitere Informationen zur Antragsstellung sowie zu entsprechenden Rehabilitationskliniken für Kinder und Jugendliche finden Sie beispielsweise auf der Webseite des Bündnisses Kinder- und Jugendreha.

Quellen:

Briançon-Marjollet, A. et al The impact of sleep disorders on glucose metabolism: endocrine and molecular mechanisms.. In: Diabetol Metab Syndr, 2015, 7: 25
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Prävention und Gefährdungsbeurteilung bei Diabetes Mellitus Typ 2. (Letzter Abruf: 24.10.2025)
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.: S2k-Leitlinie Gesundheitliche Aspekte und Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit. Langfassung. Version 2.1. 2020
Deutsche Rentenversicherung: Warum Reha? (Letzter Abruf: 24.10.2025)
Deutsche Rentenversicherung: Reha für Kinder und Jugendliche. (Letzter Abruf: 24.10.2025)
Diabetes@Work: Fachärztliche Checkliste für eine arbeitstaugliche Diabetes-Therapie. (Letzter Abruf: 24.10.2025)
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.: Ich bin doch nicht aus Zucker! Wie sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit Diabetes mellitus gestalten lässt. In: REHADAT Wissensreihe, 2016, 5
LVK-Integrationsamt: Inkludierte Gefährdungsbeurteilung. LVR-Druckerei, Köln, 2017
Reise, K. et al.: Probleme am Arbeitsplatz und Inzidenz von schweren und nicht schweren Hypoglykämien bei Patienten mit Diabetes mellitus. In: Diabetol Stoffwechs, 2011, 6: P158
Ulhôa, M. A. et al Shift work and endocrine disorders. In: Int J Endocrinol, 2015, 2015: 826249
Wagener, W.: Nicht ist unmöglich – mit Diabetes im Berufsleben. Geschäftsbericht 2021 der Deutschen Diabetes Gesellschaft, 2022 (Letzter Abruf: 24.10.2025)
Stand: 24.10.2025