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Recht und Soziales

Rechtsfragen bei Diabetes: Das steht Ihnen zu

Im Alltag mit Diabetes können so manche soziale und rechtliche Fragen auftreten. Autofahren, Versicherungen und der Kindergartenbesuch sind Situationen, in denen es häufig Klärungsbedarf gibt. Wir haben im Folgenden die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

 

Muss das Kindergarten- und Schulpersonal beim Blutzuckermessen und Insulinspritzen unterstützen?

Nein, das Personal in Kindergärten und Schulen ist grundsätzlich nur zu Hilfe im Notfall verpflichtet. Aus ärztlicher Sicht spricht aber nichts gegen eine Unterstützung durch die Betreuerinnen und Betreuer sowie die Lehrkräfte. Im Download-Bereich von diabinfo.de finden sich viele hilfreiche Dokumente, die dem Personal ausgehändigt werden können: Zum Beispiel die Erste-Hilfe-Schemata für eine Unter- oder Überzuckerung.

 

Was bringt es einer Person mit Diabetes, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass nicht jede Person mit Diabetes automatisch einen Antrag auf Schwerbehinderung bewilligt bekommt. Dafür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Welche Vorteile und gegebenenfalls auch Nachteile ein Schwerbehindertenausweis mit sich bringt, hängt zudem von dem Grad der Behinderung ab. Ein erhöhter Kündigungsschutz, bis zu 5 Tage mehr Urlaub im Jahr oder eine vorzeitige Altersrente können Vorteile eines Schwerbehindertenausweises sein. Mögliche Nachteile können zum Beispiel ein Gefühl von Ausgrenzung oder schlechtere Konditionen bei Risikoversicherungen darstellen.

 

Brauchen Menschen mit Diabetes eine Einschätzung der Fahrtauglichkeit, um Auto fahren zu dürfen?

Nein, eine spezielle Einschätzung der Fahrtauglichkeit ist nur dann erforderlich, wenn dies von der Ärztin oder dem Arzt empfohlen wird. Mehr zum Thema Autofahren bei Diabetes lesen Sie hier.

 

Weitere Fakten, die Sie vielleicht noch nicht kennen:

  • Es besteht die Möglichkeit, für Prüfungen mehr Bearbeitungszeit zu bekommen – als Nachteilsausgleich. Hierzu sollten Sie sich an das Lehrpersonal, die Schulleitung oder das Prüfungsamt der Hochschule / Universität wenden.
  • Inzwischen stehen Menschen mit Diabetes die meisten Berufe offen. Manchmal ist allerdings eine individuelle ärztliche Beurteilung nötig. Hat die betroffene Person mögliche Risiken im Griff, kann so beispielsweise trotz Diabetes beruflich getaucht oder eine Waffe getragen werden.
  • Wenn beim Abschluss einer Versicherung nach dem Gesundheitszustand gefragt wird, muss die Erkrankung Diabetes angegeben werden. Ansonsten besteht das Risiko, dass der Versicherungsschutz unwirksam ist.

 

Weitere Informationen zu rechtlichen und sozialen Themen bei Diabetes finden Sie hier.